Herr W. S.
07. Oktober 2023
Begutachtung eines Blechdachs
Für ein gerichtlich angeordnetes Gutachten,
ging beim Ortstermin der Sacherständige mit
dem Verursacher des Schadens und gleich-
zeitigem Beauftragten der Gegenseite auf
das Dach des Hauses und besprach außer
Hörweite der übrigen Beteiligten die weitere
Vorgehensweise.
Entsprechend vergass der Sachverständige
wichtige Details der fehlerhaften Blechdach-
konstruktion bei seinem Gutachten.
So darf ein vom Gericht bestellten Gutachter
nicht handeln.