Frau S. S.
08. Februar 2018
Herr Helbig überzeugte durch seine Fachkompetenz, seine Freundlich- und Gewissenhaftigkeit.
Er bewertete für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs eine Doppelhaushälfte. Es lag ein Gutachten eines Gutachters aus Zwickau vor. Es war für Herrn Helbig besonders schwierig, dieses Haus und Grundstück nur anhand der vorliegenden Rechnungen zu bewerten, da ihm der Zugang zu dem Haus nicht gestattet wurde. Beide Gutachten differierten erheblich.