Rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle registriert die Polizei in Deutschland jährlich. Das entspricht durchschnittlich 6.800 bis 7.000 Unfällen pro Tag. Meist handelt es sich um Sachschäden. Nach dem Unfall herrschen bei den Betroffenen oft erst einmal Schock und Orientierungslosigkeit. Umso wichtiger ist es, die wichtigsten Schritte am Unfallort und das weitere Vorgehen zu kennen.
Das richtige Verhalten am Unfallort
Direkt nach einer Kollision ist es am wichtigsten, dass alle Beteiligten in Sicherheit sind. Warnblinkanlage und Warnweste machen die Unfallstelle und Personen sichtbar. Befinden sich verletzte Personen an der Unfallstelle, wird zuerst der Notruf gewählt. Anschließend leitet man Erste-Hilfe-Maßnahmen ein, bis der Rettungsdienst eintrifft.
Um Folgeunfälle zu vermeiden, wird außerdem die Unfallstelle abgesichert. Das Warndreieck sollte dabei innerorts mindestens 50 Meter Abstand zum Kfz haben, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen mindestens 150 bis 200 Meter. Zudem kann der Kofferraum geöffnet werden, sodass das Auto gut sichtbar ist. Um sich selbst zu schützen, ist es ratsam, sich anschließend hinter die Leitplanke oder das Fahrzeug zu begeben.
Unfall mit E-Auto
Bei Unfällen mit Elektrofahrzeugen oder Hybridautos sollte man sich von Hochvoltkabeln fernhalten. Diese sind an ihrer meist orangen Isolierung erkennbar. Obendrein sollte man dem Notruf und Abschleppdienst mitteilen, dass ein Elektrofahrzeug am Unfall beteiligt ist. Gefahren sind hier Stromschlag oder eine (verzögerte) Brandgefahr oder chemische Reaktionen durch beschädigte Lithium-Ionen-Akkus. Dementsprechend wird die Bergung durch spezialisierte Abschleppunternehmen durchgeführt.
Wann die Polizei gerufen werden muss
Ein Bekannter Irrglaube ist, es, die Polizei bei jedem Blechschaden zu rufen. Gesetzlich vorgeschrieben oder notwendig ist ein Anruf bei 110 in den folgenden Situationen:
- Personenschäden, also sobald Menschen verletzt oder getötet wurden.
- Hohe Sachschäden, bei gravierenden Beschädigungen der Fahrzeuge.
- Unerlaubtes Entfernen, wie Fahrerflucht oder Uneinsichtigkeit des Unfallgegners.
- Verdacht auf Straftaten oder Beeinträchtigungen, wie Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholkonsum eines Beteiligten.
- Fehlende Nachweise, wie fehlende gültige Fahrzeugpapiere oder ein Führerschein.
- Beteiligung von Sonderfahrzeugen, wie Mietwagen, Firmenfahrzeugen, ausländischen Fahrzeugen oder behördlichen Fahrzeugen.
Handelt es sich hingegen lediglich um einen geringfügigen Blechschaden ohne Personenschaden, können Versicherungsdaten und Personalien zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden. Noch an der Unfallstelle sollten detaillierte Fotos aufgenommen werden. Anschließend lässt sich ein Europäischer Unfallbericht ausfüllen. Beide dienen als Grundlage für das weitere Vorgehen.
Der KFZ-Gutachter nach dem Unfall
Wenn die Schuldfrage klar ist und es sich nicht um das eigene Verschulden handelt, lässt sich ein qualifizierter KFZ-Gutachter nach dem Unfall hinzuziehen.
Hierbei ist bei Haftpflichtschäden wichtig, dass Geschädigte das Recht haben, einen eigenen, unabhängigen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. In der Regel trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten hierfür.
Warum macht das Sinn? Ein neutraler Gutachter sichert die finanziellen Ansprüche des Geschädigten umfassend ab. Überlässt man die Wahl hingegen der Versicherung des Schädigers, kann es vorkommen, dass sie eigene Gutachter einsetzt, um die Schadensersatzzahlungen gering zu halten.
Zu den Ansprüchen zählen dabei Reparaturkosten, also eine Auflistung von allen notwendigen Instandsetzungsarbeiten inklusive Arbeitszeit und Material. Weiterhin wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt. Dabei handelt es sich um den Wert, den das Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall auf dem regionalen Markt hatte. Unterscheiden sollte man dies von dem Restwert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Überdies gibt es die mercantile Wertminderung. Dies ist der finanzielle Wertverlust eines Autos, das nun, auch nach einer Reparatur, als Unfallfahrzeug gilt.
Zusätzlich wird die Reparaturdauer eingeschätzt, sodass eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Kosten für einen adäquaten Mietwagen ermittelt werden können.
Wie es jetzt weitergeht, hängt von der Schadenssumme ab. Wenn es sich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt, bei dem die Schadenshöhe unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro liegt, reicht den Versicherungen meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. Liegt der Schaden darüber, ist ein vollständiges Schadengutachten rechtlich die sicherste Basis für weitere Forderungen.
Wie die Schadenregulierung weitergeht
Nun wird der Unfall der eigenen Versicherung sowie der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gemeldet. Als Geschädigter kann man anschließend zwischen zwei Abrechnungswegen wählen: [Textumbruch][Textumbruch]Bei der konkreten Schadensabrechnung wird das Fahrzeug in einer Fachgarage repariert. Die Werkstatt rechnet die angefallenen Kosten mit der Versicherung ab. Bei einer fiktiven Schadensabrechnung hingegen lässt sich der Geschädigte den im Gutachten ermittelten Nettobetrag der Reparaturkosten auszahlen. Anschließend entscheidet er selbst, ob, wann und wo das Fahrzeug instand gesetzt wird.
Zusätzlich zu den Reparaturkosten können weitere Ausgaben geltend gemacht werden. Hierzu zählen Abschleppkosten, Standgebühren, eine Unkostenpauschale von oft 25 bis 30 Euro für Telefonate und Porti sowie Schmerzensgeld bei erlittenen Verletzungen.
Bestehen Unklarheiten, was die Schuldfrage angeht? Oder kürzt die Versicherung der Gegenseite unberechtigt Posten? Dann empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Bei einem unverschuldeten Unfall werden auch die Anwaltskosten von der Versicherung des Verursachers übernommen.
Fazit: Nach dem Unfall richtig handeln und Ansprüche sichern
Ein Verkehrsunfall sorgt schnell für Stress und Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, zunächst die Unfallstelle abzusichern, Verletzte zu versorgen und je nach Situation die Polizei zu verständigen. Fotos, Personalien und Versicherungsdaten helfen dabei, den Unfall später nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei einem unverschuldeten Unfall kann außerdem ein unabhängiger KFZ-Gutachter dabei unterstützen, sämtliche Schadenspositionen und Ansprüche zu erfassen. Kommt es zu Unstimmigkeiten bei der Schuldfrage oder der Schadenregulierung, kann zusätzlich ein Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Wer die wichtigsten Schritte kennt und sorgfältig dokumentiert, schafft damit eine gute Grundlage für eine faire und vollständige Schadenregulierung.
FAQ: Die wichtigsten Fragen nach einem Verkehrsunfall
Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein. Bei einem geringfügigen Blechschaden ohne Verletzte und weitere Streitigkeiten können die Beteiligten ihre Personalien und Versicherungsdaten austauschen und den Unfall selbst dokumentieren. Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum oder unklaren Umständen sollte die Polizei verständigt werden.
Was sollte ich direkt am Unfallort dokumentieren?
Sinnvoll sind Fotos von den beschädigten Fahrzeugen, der Unfallstelle, den beteiligten Fahrzeugen und der Umgebung. Zusätzlich sollten Personalien, Versicherungsdaten und Kennzeichen ausgetauscht werden. Auch ein Europäischer Unfallbericht kann bei der späteren Schadenregulierung helfen.
Wann brauche ich einen KFZ-Gutachter nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall kann ein unabhängiger KFZ-Gutachter den entstandenen Schaden umfassend feststellen. Bei größeren Schäden ist ein vollständiges Schadengutachten besonders sinnvoll. Bei einem Bagatellschaden reicht häufig ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus.
Wer bezahlt den KFZ-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Kosten für einen erforderlichen unabhängigen KFZ-Sachverständigen in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Welche Schäden kann ich nach einem Unfall geltend machen?
Neben den eigentlichen Reparaturkosten können je nach Situation beispielsweise Abschleppkosten, Standgebühren, eine Unkostenpauschale, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sowie bei Verletzungen Schmerzensgeld berücksichtigt werden. Auch eine mögliche Wertminderung des Fahrzeugs kann Bestandteil der Schadenregulierung sein.