Gutachter oder Sachverständiger: Gibt es einen Unterschied?
Die Begrifflichkeiten Gutachter und Sachverständiger weisen keine Unterschiede in ihren Tätigkeiten und Aufgaben auf. Die Begriffe können daher als Synonym verwendet werden. Meist wird die Bezeichnung Sachverständiger von Behörden und Gerichten, sowie im Bundesgesetzbuch genutzt. Privatpersonen bezeichnen den Fachmann, der Gutachten erstellt, häufig als Gutachter.
Ein Gutachter oder Sachverständiger verfügt über ein umfassendes Fachwissen auf einem speziellen Gebiet. Auf Grundlage dieser Expertise kann der Gutachter Sachverhalte und Probleme objektiv und professionell einschätzen und ein entsprechendes Gutachten erstellen. Bei einem Schadensfall schätzt der Sachverständige die Situation ein, bestimmt die Ursache des Problems und benennt gegebenenfalls den Schuldträger. Gutachter.org informiert Sie im Folgenden zu den Tätigkeitsfeldern, Arten und Kosten eines professionellen Gutachters. Sie erfahren außerdem, wie Sie die Suche nach dem geeigneten Sachverständigen am besten gestalten können.
Was genau sind Gutachter / Sachverständige und was sind ihre Aufgaben?
Laut Definition handelt es sich bei einem Gutachter um eine sachkundige Person, die auf einem Spezialgebiet über ein umfangreiches Wissen und Erfahrung verfügt. Es gibt Sachverständige in vielen verschiedenen Bereichen, wie der Medizin, dem Bauwesen oder Kfz-Bereich. Gutachter werden von Privatpersonen, Behörden oder dem Gericht beauftragt, um diese bei der Einschätzung und Lösung von Problemen jeglicher Art zu unterstützen. Möchten Sie einen Sachverhalt eindeutig klären, dann sollten Sie sich an einen Sachverständigen richten.
Gutachter müssen generell unparteiisch sein, um einen Sachverhalt, ein Problem oder einen Schaden objektiv beurteilen und einschätzen zu können. Sachverständige erstellen entsprechend ihrer Expertise qualifizierte Gutachten und sorgen so für Klarheit und Transparenz. Besonders bei Streitfragen erlaubt die Einschätzung eines Gutachters ein eindeutiges und verlässliches Ergebnis. Gleichzeitig unterstützen Gutachter auch die Entscheidungsbildung seiner Klienten durch eine objektive Evaluation der gegenwärtigen Situation beziehungsweise des Sachverhaltes.
Wobei können Sachverständige oder Gutachter helfen?
Sachverständige helfen Behörden, Firmen und Privatpersonen bei der fachmännischen Einschätzung von Sachverhalten und Schadensfällen, sowie der Lösung von Problemen. Unabhängig von Interessenlagen bewertet und evaluiert der Gutachter Tatsachen und Situationen. In der Baubranche werden Sachverständige häufig bei Sachmängeln oder Schäden zu Rate gezogen. Sie schätzen dann nicht nur die Situation ein, sondern empfehlen auch Sanierungsmaßnahmen und ermitteln Kosten. Gutachter unterstützen ebenfalls Gerichte im Rechtsstreit oder im selbstständigen Beweisverfahren bei der Entscheidungsfindung durch ihre umfangreiche Sachkunde. Versicherungen machen häufig Gebrauch von Sachverständigen, um eine objektive Schadensermittlung und -bewertung zu erhalten. Gutachter haben die Aufgabe Tatsachen festzustellen, aus diesen zu schlussfolgern und Erfahrungssätze darzustellen.
Welche Arten von Gutachtern und Sachverständigen gibt es?
Wenn Sie den passenden Gutachter finden wollen, sollten Sie beachten, dass es verschiedene Arten von Sachverständigen gibt. Da die Bezeichnung Sachverständiger/ Gutachter rechtlich nicht geschützt ist, müssen Sie sich vorab informieren, welchen Gutachter Sie benötigen. Grundsätzlich können Sie zwischen dem selbsternannten Gutachter, dem EU-zertifizierten Sachverständigen, dem staatlich anerkannten und dem verbandsanerkannten Gutachter unterscheiden.
verbandsgeprüfte und verbandszertifizierte Gutachter
Wenn ein Gutachter in einem Verband Mitglied ist und sein Fachwissen dort unter Absolvierung von Prüfungen nachweist, gilt er als verbandsgeprüfter Gutachter. Der Verband kontrolliert auch die Tätigkeit des Sachverständigen und stellt sicher, dass alle Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Neben der Prüfung kann ein entsprechender Verband den Gutachter auch zertifizieren. Die personenbezogene Zertifizierung wird international über die DIN EN ISO/IEC 17024 geregelt. Nach DIN 17024 zertifizierte Gutachter verfügen über den derzeit höchst erreichbaren Qualifikationsnachweis im deutschen Sachverständigenwesen. Als verbandsanerkannter, aber auch als selbsternannter Sachverständiger benötigen Sie keine behördliche Zulassung oder staatliche Anerkennung. Gleichzeitig stehen Ihnen auch keine gesetzlich garantierten Privilegien zu.
amtlich und staatlich anerkannte Gutachter
Amtlich und staatlich anerkannte Gutachter können hoheitliche Aufgaben erfüllen. Solche Sachverständige mussten sich staatlichen Prüfungen unterziehen und verfügen nun über die Autorität, gesetzlich vorgeschriebene Nachweise aufzustellen, Prüfungen durchzuführen und Bescheinigungen auszustellen. Staatlich anerkannte Gutachter können neben privaten auch gerichtliche Aufträge erfüllen.
öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter
Die öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter finden Sie nur in Deutschland vor. Die Gutachter müssen einen Eid leisten und somit Ihre objektive, unabhängige, gewissenhafte und unparteiische Arbeit beweisen. Ein Sachverständiger kann durch die Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer, Architekten- und Ingenieurkammer oder auch durch das Regierungspräsidium bestellt werden. Vereidigte Gutachter sind dann befähigt, bundesweit zu agieren und neben Privatpersonen auch Gerichte unterstützen. Im Zeitraum der öffentlichen Bestellung genießen die Gutachter einen Bezeichnungsschutz und unterliegen den Regeln des Pflichtenkatalogs.
Was kostet ein Gutachter oder Sachverständiger?
Bei der Kalkulation der Kosten für einen professionellen Gutachter kommt es in erster Linie natürlich auf den Sachverhalt und die Art des Gutachtens an. Bei einem Schadensfall wird das Honorar für den Sachverständigen anhand der Größe des Schadens ermittelt. Sie können mit einem absteigenden prozentualen Anteil in Abhängigkeit zum Schadensumfang rechnen. Je größer die Summe auf die der Schaden sich beläuft, je geringer ist der Prozentsatz des Gutachterhonorars, das heißt bei einem Schaden von 3.000 € müssen Sie mit circa 450 € für den Gutachter rechnen. Dies entspricht 15 Prozent. Bei einer Schadenssumme von 20.000 € kostet der Gutachter um die 1.000 €, was 5 Prozent entspricht. Neben dem Basispreis kann der Sachverständige Nebenkosten, wie Porto, Telefonate oder Fahrten berechnen. Das Grundhonorar hängt vom Sachgebiet, dem Fall selbst und dem Schwierigkeitsgrad des Gutachtens ab. Je nach Fachgebiet kann sich der Stundensatz auf 50 € bis 200 € belaufen. Das JVEG („Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten“) liefert eine Orientierung für angemessene Stundensätze für Gutachter. Es empfiehlt sich, vor der Inspektion mit Ihrem Gutachter ein Honorar auszuhandeln, um keine böse Überraschung zu erleben.
Wie findet man einen geeigneten Gutachter oder Sachverständigen?
Wenn Sie sich fragen, welcher Gutachter nun für Sie in Frage kommt, können Sie über das Portal von Gutachter.org den passenden Sachverständigen finden. In unserem Branchenverzeichnis finden Sie Gutachter jeden Fachgebiets in Ihrer Nähe. Über Ihren Wohnort oder das Fachgebiet, können Sie den passenden Sachverständigen schnell finden. Ihnen steht außerdem die Nutzung des Kontaktformulars zur Verfügung. Nach Angabe Ihres Problems, dem Zeitraum und Wohnort werden Ihnen die besten Angebote zugesandt.