Herr O. B.
23. März 2026
IHK-Gutachterin Jutta Schmidt-Ferner fachlich überfordert
Ich habe mit zwei Geschwistern das Elternhaus in Gräfelfing bei München geerbt. Nach dem Wunsch meiner Mutter soll es in der Familie bleiben. Ich möchte es übernehmen, neu bauen und selbst bewohnen. Laut Testament soll der Testamentsvollstrecker den Wert feststellen, damit die Geschwister abgefunden werden können.
Der Münchner Testamentsvollstrecker Stephan Brock beauftragte dafür die IHK-Gutachterin Jutta Schmidt-Ferner, die regelmäßig für ihn tätig ist. Sein Honorar hängt unmittelbar vom Betrag ab, den er für das Anwesen bekommt.
Ein Makler vor Ort hatte das Grundstück zuvor auf maximal 600.000 Euro geschätzt. Ich rechnete deshalb mit einem Verkehrswert von unter 500.000 Euro. Das Gutachten von Schmidt-Ferner kam jedoch auf knapp 1.000.000 Euro.
Zusammen mit dem Bauamt Gräfelfing stellte ich gravierende Fehler fest. Die Vergleichsverkäufe stammten sämtlich aus der Hochpreis- und Niedrigzinsphase vor dem Ukrainekrieg. Vor allem legte sie eine GFZ von 0,39 zugrunde, obwohl auf unserem Grundstück wegen der Anbauverpflichtung an das kleine Nachbarhaus tatsächlich höchstens 0,21 realisierbar ist.
In einer Besprechung wollte sie ihre Berechnung nicht nachvollziehbar erläutern („Keine Lust“). Später lieferte sie eine Skizze nach, die die höhere Ausnutzung belegen sollte. Das Bauamt bewertete diese Planung jedoch bezüglich der Bayrischen Bauordnung als in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig; zudem sei die vorgesehene Fläche nach dem Bebauungsplan der Gemeinde „ohne Ausnahme“ nicht bebaubar.
Trotzdem korrigierte Schmidt-Ferner ihr Gutachten nicht, kassierte ihr Honorar und verweigerte jede weitere Stellungnahme.
Mein Fazit: Wer ein realistisches Gutachten erwartet, ist hier aus meiner Sicht falsch. Jutta Schmidt-Ferner ignoriert wesentliche rechtliche Vorgaben und kommt so zu einer massiv überhöhten Bewertung.