Die Anfertigung eines Oldtimer-Gutachtens ist nicht immer freiwillig, sondern kann angefordert werden, um zum einen die Werthaltigkeit des Fahrzeugs und zum anderen die Authentizität zu belegen. Dies kann sowohl vonseiten der Versicherung als auch von Behörden gefordert werden. Wie bei einem normalen Kfz-Gutachten muss auch ein Oldtimer-Gutachten immer durch einen Sachverständigen vorgenommen werden.
Was ist ein Oldtimer-Gutachten und warum ist es notwendig?
Das Oldtimer-Gutachten ist ein spezielles Fahrzeuggutachten. Die Erstellung übernimmt in der Regel ein Sachverständiger mit entsprechender Fachkenntnis. Es bestätigt zum einen, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt. Zum anderen hält es aber auch den Wert des Fahrzeugs fest.
Oldtimer-Gutachten werden an verschiedenen Stellen gebraucht:
- Zulassung: Wer sein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle als Fahrzeug anmelden möchte, braucht ein Oldtimer-Gutachten. Nur dann wird das begehrte H-Kennzeichen auch gewährt. Nötig ist das Gutachten auch dann bei der Zulassungsstelle, wenn Fahrzeughalter das rote 07-Kennzeichen möchten.
- Versicherung: Es gibt viele Kfz-Versicherer, die beim Abschluss eines Versicherungsvertrages für einen Oldtimer ebenso ein Wertgutachten anfordern. Das Gutachten wird hier gebraucht, um von Anfang an sowohl den Markt- als auch den Wiederbeschaffungswert zu definieren. Dieser ist vor allem für den Schadensfall entscheidend. Generell kann ein Gutachten dabei für alle Oldtimerarten fällig werden. Es ist also nicht nur für Autos, sondern auch für Motorräder relevant.
Nötig ist ein Oldtimer-Gutachten zudem im Schadensfall. In diesem Fall sorgt es dafür, dass der Schadensfall vollumfänglich abgewickelt werden kann. Unabhängig von Behörden und Versicherungen kann ein Oldtimer-Gutachten aber auch für den Halter an sich relevant sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Fahrzeug verkauft werden soll. Zum einen dient das Gutachten hier natürlich selbst als Orientierung für die Preisermittlung, zum anderen kann es aber auch als wichtiges Argument bei Verkaufsverhandlungen genutzt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Oldtimer-Gutachten zu erhalten?
Ein Oldtimer-Gutachten kommt natürlich immer nur dann infrage, wenn es sich bei dem Fahrzeug auch wirklich um einen Oldtimer handelt. Eine Rolle spielt hier das Alter. Von Oldtimern ist tatsächlich erst ab einem Fahrzeugalter von wenigstens 30 Jahren die Rede. Des Weiteren muss es sich von anderen Fahrzeugen seiner Klasse und Altersgruppe aufgrund des Zustands abheben. So muss der Oldtimer einen guten Erhaltungs- und Pflegezustand aufweisen. Die Instandsetzung von Schäden muss immer sachgemäß erfolgt sein und sollte im besten Fall auch als solche belegbar sein. Geht es darum, ein Gutachten für die Versicherung oder die Zulassungsstelle anfertigen zu lassen, sollte das Fahrzeug intakt sein.
Wie läuft ein Oldtimer-Gutachten ab?
Der Ablauf von einem Oldtimer-Gutachten ist eigentlich immer der Gleiche, unabhängig davon, warum es angefordert wird. Generell erfolgt die Erstellung immer nach der Richtlinie des § 23 StVZO. Hier ist genau verankert, welche Fahrzeugteile beim Gutachten Beachtung finden müssen. Neben dem Aufbau und der Karosserie gehören dazu besonders Rahmen und Fahrwerk sowie Motor und Antrieb. Ebenso werden bei einem Gutachten immer auch die Bremsanlage und Lenkung sowie die Reifen und Räder berücksichtigt. Aber auch der Innenraum ist fester Bestandteil des Gutachtens. Hier wird der Fokus allen voran auf die Sitze sowie Gurte gelegt. Diese Anforderungen beziehen sich auf Autos, die als Oldtimer eingestuft sind.
Bei Kraftfahrrädern spielen andere Aspekte eine Rolle. Hier werden auch der Kraftstofftank sowie die Abgasanlage und der Sitz berücksichtigt. Bei Nutzfahrzeugen legen die Gutachter den Fokus zudem auch auf Aufbau und Lack.
Der Zeitaufwand, der mit einem Oldtimer-Gutachten einhergeht, variiert nur leicht und hängt unter anderem von der Art des Fahrzeugs ab. In der Regel müssen Fahrzeughalter hier aber von einem Zeitfenster von ein bis maximal zwei Tagen ausgehen.
Beurteilungen in einem Oldtimer-Gutachten
Die Sachverständigen arbeiten in einem Oldtimer-Gutachten generell mit sogenannten Zustandsnoten. Sie dienen der Beurteilung des Fahrzeugs. Sie erlauben es auch einem Laien, sich schnell einen Überblick über den Zustand eines Fahrzeugs zu machen. Wichtig ist aber immer zu bedenken, dass es sich bei der Beurteilung im Grunde nur um eine Orientierung handelt. Die Begutachtung ist nicht in Stein gemeißelt und auch nicht die Grundlage für die Einstufung als Oldtimer. In der Regel werden die Noten 1 bis 5 vergeben. Die Note 5 stellt dabei die schlechteste Beurteilung dar. Bei der Note 2 befindet sich der Oldtimer in einem guten Zustand und ist mängelfrei.
Wie hoch sind die Kosten für ein Oldtimer-Gutachten?
Die Kosten, die durch das Oldtimer-Gutachten entstehen, sind generell variabel und werden durch eine Vielzahl an Faktoren beeinflusst. Entscheidend ist natürlich erst einmal die Art des Gutachtens. Weiterhin spielen aber auch Umfang und Ort eine Rolle. Am teuersten sind die sogenannten Vollgutachten. Hier muss mit Aufwendungen von durchschnittlich rund 300 Euro gerechnet werden. Kurzbewertungen bewegen sich dagegen zwischen 90 und 180 Euro. Sie sind also wesentlich günstiger. Generell ist es ratsam, sich vorab bei dem Sachverständigen zu erkundigen, welche Kosten für das Gutachten anfallen. Wird ein Gutachter von der Versicherung beauftragt, muss dieser nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden.