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Bußgeldbescheid prüfen: So gehen sie richtig vor 

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Verfasst von DigitaleSeiten Team
Zuletzt aktualisiert: 04. März 2025
Lesedauer: 7 Minuten
© Canetti / istockphoto.com

Liegt ein Bußgeldbescheid in der Post, bedeutet dies nicht automatisch, dass die darin aufgeführte Strafe auch zu begleichen ist. Zahlreiche Bußgeldbescheide entsprechen nicht der Richtigkeit, weswegen es sinnvoll ist, Einspruch gegen sie zu erheben. Allerdings hängt der Erfolg der Anfechtung von zahlreichen Faktoren ab. Wie genau dies im Detail aussieht, wird nachfolgend zusammengefasst. 

Welche Angaben müssen in einem Bußgeldbescheid enthalten sein? 

Der Schreck nach dem Erhalt eines Bußgeldbescheids ist bei vielen Empfängern groß. Allerdings sollten Sie zuvor prüfen, ob das Dokument überhaupt Rechtsgültigkeit besitzt und ob Sie möglicherweise Widerspruch einlegen sollten. Vor allem, wenn Sie sich darüber bewusst sind, dass Sie das Vergehen gar nicht begangen haben. 

Gut zu wissen: Innerhalb Deutschlands gibt es die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass ausschließlich derjenige zur Verantwortung gezogen wird, der das Vergehen auch begangen hat. 

Haben Sie Ihr Auto verliehen und jemand anders ist geblitzt worden, wird auch nur der Fahrer des Fahrzeugs belangt, nicht aber sein Halter. Andere europäische Länder wie Italien handhaben dies anders. Hier wird auf die bereits erwähnte Halterhaftung zurückgegriffen. 

Die gesetzliche Grundlage zum Bußgeldbescheid, sowie seiner Gültigkeit, sind im Paragrafen 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zu finden. Hier heißt es, dass die folgenden Angaben im Bußgeldbescheid immer enthalten sein müssen: 

  • Name und Anschrift des Beschuldigten 
  • Kennzeichen 
  • Adresse und Name der zuständigen Behörde 
  • Einzelheiten zur Tat (Tatort, Tatzeit, Tatvorwurf)
  • Bezeichnung der Bußgeldvorschrift (rechtliche Grundlage) 
  • Beweismittel 
  • Höhe des festgesetzten Bußgeldes, sowie weitere Konsequenzen 

Somit muss auch stets ein mögliches Fahrverbot innerhalb des Bußgeldbescheids zu finden sein. Erhalten Sie Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, sind diese nicht immer zwingend angegeben. 

Ein letztes Element, welches ebensolche Wichtigkeit besitzt wie die oben aufgeführten Angaben, ist die Rechtsbehelfsbelehrung. In diesen werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt. Wichtig ist, dass auch sie vollständig ist und die folgenden Angaben enthält: 

  • Rechtskraft des Bescheids nach Verstreichen einer 14-tägigen Frist 
  • Hinweis darauf, dass ein Einspruch keine Verschlechterung des Bescheids eintritt 
  • Zeitraum der Zahlungsfrist muss genannt werden (in der Regel 14 Tage) 
  • Hinweis, dass die Behörde bei Zahlungsunfähigkeit informiert werden muss, inklusive einer Auskunft über die eigenen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse 
  • Unterrichtung, dass es bei Versäumung aus unwichtigen Gründen zur Erzwingungshaft kommen kann
  • Erst wenn sämtliche der aufgeführten Angaben innerhalb des Bußgeldbescheids enthalten sind, gilt er als rechtskräftig, sofern der Empfänger keinen Widerspruch einlegt

Wie kann ich einen Bußgeldbescheid auf Fehler überprüfen? 

Wie bereits zusammengefasst, sind in einem rechtsgültigen Bußgeldbescheid stets die oben aufgeführten Angaben enthalten. Doch selbst das bedeutet nicht, dass der Bescheid auch ohne jeglichen Fehler ist. 

Möchten Sie ganz sichergehen, nehmen Sie die einzelnen Angaben näher unter die Lupe. So führen oftmals Formfehler zu einer Ungültigkeit des Bescheids. Beispielsweise dann, wenn der Name des Fahrers falsch angegeben ist oder das Kennzeichen des Fahrzeugs. In einem solchen Fall können Sie nämlich zunächst davon ausgehen, dass Sie nicht der Täter der aufgeführten Tat sind. 

Im Zweifel ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, dessen Fachgebiet im Verkehrsrecht angesiedelt ist.  

Welche Fristen gelten für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? 

Zunächst einmal sollte sichergestellt werden, dass der Bußgeldbescheid binnen drei Monaten nach einem Verstoß beim Betroffenen eingegangen ist. Andernfalls tritt die Verjährung ein. Somit müsste ein selbst danach empfangener Bußgeldbescheid nicht mehr beglichen werden. 

Möchten Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, sollte dies innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt geschehen. 

Wichtig: Sind Sie nicht zu Hause, wenn das Schreiben eingeht und die Frist verstreicht, gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ zu beantragen. Idealerweise übernimmt diesen Vorgang ein Rechtsanwalt. 

Wie kann ich einen Bußgeldbescheid anfechten? 

Um einen Bußgeldbescheid anzufechten, ist nicht zwingend ein Rechtsanwalt erforderlich. Sie als Empfänger können dies jederzeit selbst erledigen. Wichtig ist, dass es innerhalb der zweiwöchigen Frist geschieht, die nach dem Erhalt des Briefs beginnt. 

Der Einspruch sollte unbedingt schriftlich erfolgen. Sei es per Fax oder per Brief. In manchen Bundesländern wird neben diesen Optionen auch die Möglichkeit angeboten, den Widerspruch telefonisch zur Niederschrift einzulegen. Wo genau er einzulegen ist, kann dem Bescheid entnommen werden. Der Widerspruch muss übrigens keinerlei Begründung enthalten. 

Sobald er eingereicht wurde, wird der Bescheid zunächst als nicht rechtskräftig eingestuft. Solange nicht beschlossen ist, wie weiterhin mit ihm verfahren wird, ist keinerlei Zahlung des Bußgeldes fällig, noch werden Punkte oder ein Fahrverbot verhängt. Juristisch gesehen ist er noch nicht wirksam. Bis zur Urteilsfindung gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. 

Im Kopf behalten sollten Sie dagegen, dass zunächst zwar nur das Porto für den Widerspruch anfällt, es später jedoch zu weiteren Kosten kommen kann, die Sie übernehmen müssen. Nämlich dann, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und Sie dieses am Ende verlieren. 

Bis zum Gerichtstermin ist jederzeit die Möglichkeit gegeben, den Widerspruch zurückzunehmen, aus welchen Gründen auch immer. In einem solchen Fall kommen auf Sie lediglich die Verfahrenskosten, zuzüglich der jeweiligen Auslagen zu, die eine Höhe von insgesamt 28,50 Euro betragen.



Fazit

Ein Bußgeldbescheid bedeutet nicht zwangsläufig, dass die darin aufgeführte Strafe auch tatsächlich beglichen werden muss. Zahlreiche Bußgeldbescheide enthalten formale oder inhaltliche Fehler, die sie angreifbar machen. Wer seine Rechte kennt und Fristen einhält, hat gute Chancen, erfolgreich Einspruch einzulegen – auch ohne Anwalt. Dennoch kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, juristischen Beistand hinzuzuziehen, insbesondere wenn die Sachlage kompliziert ist oder es um hohe Summen, Punkte oder ein Fahrverbot geht. Klar ist: Eine sorgfältige Prüfung des Bußgeldbescheids lohnt sich in den meisten Fällen.

FAQ – Häufige Fragen rund um den Bußgeldbescheid

Muss ich einen Bußgeldbescheid immer akzeptieren?

Nein, ein Bußgeldbescheid ist nicht automatisch gültig. Formfehler, falsche Angaben oder eine unklare Beweislage können zur Ungültigkeit führen. Es lohnt sich, den Bescheid genau zu prüfen und bei Zweifeln Einspruch einzulegen.

Welche Angaben muss ein Bußgeldbescheid enthalten?

Zu den Pflichtangaben gehören Name und Anschrift des Beschuldigten, das Kfz-Kennzeichen, die Tatdetails (Tatort, Tatzeit, Tatvorwurf), die rechtliche Grundlage, Beweismittel sowie die Höhe des Bußgeldes und mögliche weitere Konsequenzen wie Punkte oder Fahrverbote. Auch eine vollständige Rechtsbehelfsbelehrung ist zwingend erforderlich.

Wie lange habe ich Zeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.

Was passiert, wenn ich zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause war?

In diesem Fall können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen. Dies sollten Sie idealerweise mit Unterstützung eines Anwalts tun, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen.

Kann ich den Einspruch selbst einlegen oder brauche ich einen Anwalt?

Der Einspruch kann formlos selbst eingelegt werden, entweder per Brief, Fax oder in manchen Bundesländern auch telefonisch zur Niederschrift. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich. Ein Anwalt ist nicht vorgeschrieben, kann aber in komplizierten Fällen sinnvoll sein.

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