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SCHUFA-Eintrag löschen: Muster & Tipps für eine erfolgreiche Löschung 

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Verfasst von DigitaleSeiten Team
Zuletzt aktualisiert: 25. März 2025
Lesedauer: 6 Minuten
© goldenlobby / istockphoto.com

Ob jemand in Deutschland einen Kredit aufnehmen kann oder die Bewilligung bekommt, einen Artikel per Rechnung zu zahlen, hängt stets von der eigenen SCHUFA-Auskunft ab. Ist der sogenannte SCHUFA-Score positiv, sind all diese Dinge möglich. Ist er aber negativ, kann es zur Ablehnung kommen und möglicherweise sogar dazu führen, dass Betroffene nicht einmal mehr einen Mietvertrag eingehen können. Leider sind nicht alle Informationen innerhalb des persönlichen SCHUFA-Eintrages immer korrekt. So sind manche Einträge veraltet oder nicht rechtens. Doch wie lässt sich ein solcher Eintrag löschen? Welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein und wie lässt sich überhaupt herausfinden, was im persönlichen SCHUFA-Eintrag geschrieben steht? All das wird nachfolgend zusammengefasst. 

Wie lässt sich ein SCHUFA-Eintrag vorzeitig löschen? 

Zunächst ist es sinnvoll zu verstehen, wie ein SCHUFA-Eintrag überhaupt entsteht und warum ein solches Register überhaupt geführt wird. Hinter der Bezeichnung SCHUFA steckt die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, die ihren Sitz in Wiesbaden hat. Sie führt ein Register, dem zu entnehmen ist, ob jemand eine gewisse Bonität (Kreditwürdigkeit) besitzt. Es dient dazu, Unternehmen wie Banken, dem Handel oder sonstigen Dienstleistern Aufschluss darüber zu geben, ob ein Kunde vertrauenswürdig ist oder nicht. 

Welche Einträge innerhalb der SCHUFA gespeichert werden dürfen, ist seitens der Datenschutzgrundverordnung, als auch innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes klar geregelt. Grundsätzlich darf eine solche Eintragung nämlich nur erfolgen, wenn: 

  • Vollstreckungstitel vorliegen 
  • sich der Schuldner in einem Insolvenzverfahren befindet 
  • Forderungen bestehen, die sowohl nach mehrfacher Mahnung als auch einem Hinweis auf Eintragung im SCHUFA-Register nicht beglichen wurde 

Neben den jeweiligen Handelsgeschäften sind im SCHUFA-Eintrag nicht nur Abweichungen im Zahlungsverhalten aufgeführt, sondern auch mögliche Missbrauchsfälle. Dank dieser Informationen ist es Unternehmen sehr gut möglich, ihren Kunden einzuschätzen und können diesem beispielsweise mit gutem Gewissen einen Kredit geben, Verträge mit ihnen eingehen oder einen Artikel auf Rechnung zahlen lassen. 

Leider sind die in der SCHUFA-Auskunft enthaltenen Einträge nicht immer korrekt, weswegen es umso wichtiger ist, derlei Einträge löschen zu lassen oder bei Notwendigkeit zu korrigieren. Andernfalls ist es dem Betroffenen bei einem negativen SCHUFA-Eintrag möglicherweise nicht einmal mehr möglich, einen Vertrag abzuschließen oder ein Darlehen aufzunehmen. 

Gut zu wissen: Verbraucher haben die Möglichkeit, einen aktuellen SCHUFA-Eintrag aus dem Register anzufordern, der sämtliche Einträge enthält und sie somit auch feststellen können, ob eine Löschung angebracht ist. 

Für gewöhnlich gibt es bei der Löschung von SCHUFA-Einträgen stets eine gewisse Frist, nach deren Ablauf die Einträge automatisch gelöscht werden. Eine frühzeitige Löschung ist meist nur dann möglich, wenn auch beim Amtsgericht der jeweilige Eintrag zuvor gelöscht wurde. Hierfür muss der Betroffene allerdings einen Nachweis erbringen. 

Welche Voraussetzungen müssen für die Löschung eines SCHUFA-Eintrags erfüllt sein? 

Generell gilt, dass Negativeinträge, welche die notwendigen Voraussetzungen eines korrekten Eintrags nicht erfüllen, zu löschen sind. 

Dank einer Negativmeldung sehen sich viele Betroffene nicht selten auch wirtschaftlichen Schäden ausgesetzt, beispielsweise in Form einer Aufkündigung der Kreditkarte seitens der Bank. In einem solchen Fall stehen dem Betroffenen sogar Schadensersatzforderungen zu, sofern er belegen kann, dass dieser Vorgang aufgrund eines rechtswidrig erstellten Eintrags in der SCHUFA entstanden ist. 

Wie lange dauert es, bis ein negativer SCHUFA-Eintrag gelöscht wird? 

Wie bereits angedeutet, muss die SCHUFA jegliche Einträge innerhalb einer gewissen Frist löschen. Dies sieht im Detail wie folgt aus: 

Fristdauer Daten 
sofortige Löschung falsche Daten (nachweislich) Konto- und Vertragsdaten müssen umgehend nach Vertragsbeendigung gelöscht werden 
6 Monate alle Informationen, die im Rahmen einer Restschuldbefreiung erhoben werden (seit 03/2023) 
12 Monate Kreditanfragen Kreditkonditionen (auf Antrag) Unternehmensanfragen 
3 Jahre vollständig getilgte Kredite Mahnverfahren, die abgeschlossen wurden verweigerte Haftbefehle sowie Vermögensauskünfte Privatinsolvenz-Informationen 

Für gewöhnlich löscht die SCHUFA derlei Daten automatisch aus dem Register. In manchen Fällen wird dies jedoch versäumt, weswegen es für Verbraucher stets empfehlenswert ist, in gewissen Zeitabständen eine aktuelle SCHUFA-Auskunft anzufordern. 

Welche Dokumente benötigt man für einen Löschungsantrag bei der SCHUFA? 

Für die Löschung eines Eintrags in der SCHUFA ist es nicht immer erforderlich, bestimmte Dokumente vorzuweisen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, um den jeweiligen Löschungsantrag zu unterstützen. 

Am besten gehen Betroffene wie folgt vor, wenn sie einen Eintrag löschen lassen wollen: 

  • Nachdem eine persönliche Auskunft der SCHUFA erfolgte, ist diese genauestens zu prüfen. 
  • Wurden etwaige persönliche Daten falsch hinterlegt, ist eine umgehende Änderung oder Löschung dieser bei der SCHUFA möglich. 
  • Bestehen nach wie vor Forderungen, sollten diese beglichen werden, um im Anschluss vom Gläubiger ein Schreiben mit Erledigungsvermerk anzufordern. Diese Bestätigung wird schließlich der Schufa vorgelegt. 
  • Sind die Daten zu einer Forderung im Rahmen eines Kredits oder Vertrages falsch hinterlegt, ist es sinnvoll, sich sowohl beim Unternehmen als auch die SCHUFA zu wenden. Der Betroffene darf die Forderung nicht akzeptieren, muss sie bestreiten und begründen. Als Nachweis wird dies schriftlich der Auskunftei vorgelegt. 
  • Besteht ein Negativ-Eintrag, ohne dass eine Mahnung erfolgte, kann man ähnlich vorgehen. Hierzu kontaktiert man den Gläubiger und sendet gleichzeitig eine Kopie an die SCHUFA-Auskunft. 

In sämtlichen Fällen hilft außerdem ein Musterbrief sehr gut weiter. 



Fazit

Die SCHUFA spielt eine entscheidende Rolle bei der finanziellen Bonität von Verbrauchern in Deutschland. Negative Einträge können schwerwiegende Folgen haben, etwa die Ablehnung eines Kredits oder eines Mietvertrags. Daher ist es wichtig, regelmäßig eine SCHUFA-Auskunft einzuholen und falsche oder veraltete Einträge rechtzeitig löschen zu lassen. Die Löschung kann automatisch nach einer gewissen Frist erfolgen, aber auch durch aktive Maßnahmen, wenn ein Eintrag nachweislich fehlerhaft oder unrechtmäßig ist. Ein strukturiertes Vorgehen und die richtigen Dokumente erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Löschung.

FAQ zum Thema SCHUFA-Eintrag löschen

Wie kann ich meinen SCHUFA-Eintrag vorzeitig löschen lassen?

Ein SCHUFA-Eintrag kann vorzeitig gelöscht werden, wenn er nachweislich falsch oder unrechtmäßig ist. Zudem muss ein bereits beim Amtsgericht gelöschter Eintrag auch bei der SCHUFA entfernt werden, sofern der Betroffene dies nachweisen kann.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Löschung erfüllt sein?

Negativeinträge, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder falsche Informationen enthalten, müssen gelöscht werden. Falls durch einen falschen Eintrag ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, kann unter Umständen sogar Schadensersatz geltend gemacht werden.

Wie kann ich prüfen, ob mein SCHUFA-Eintrag fehlerhaft ist?

Verbraucher haben das Recht, einmal jährlich eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern. Diese sollte sorgfältig geprüft werden, um eventuelle Fehler oder veraltete Einträge zu erkennen und gegebenenfalls eine Korrektur zu veranlassen.

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