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Kaskoschaden: Wann kann der Gutachter helfen?

Gutachter.org Team
Verfasst von Gutachter.org Team
Zuletzt aktualisiert: 04. Juni 2021
Lesedauer: 5 Minuten
© Pixel-Mixer / pixabay.com

Handelt es sich bei Ihrem Unfall um einen selbstverschuldeten Schaden, kommt eine Kaskoversicherung für die Kosten auf. In diesem Fall muss meist ein Gutachter zu Rate gezogen werden, der von der Versicherung oder Ihnen gewählt wird. Erfahren Sie auf Gutachter.org, wann und wie Ihnen einen Gutachter helfen kann.

Werden Sie in einen Unfall verwickelt und sind nicht der Schadensverursacher, brauchen Sie sich um die Kosten keine Sorgen machen, denn die Versicherung des Verursachers reguliert die Schäden. Doch was muss getan werden, wenn Sie selbst der Unfallverursacher sind oder Ihr Hab und Gut durch Wildanprall, einen Brand oder Sturm beschädigt wird? In diesen Fällen kommt die Kaskoversicherung ins Spiel, welche Aufwendungen und Reparaturkosten für derlei Beschädigungen erstattet. Warum das Unfallgutachten eines Profis an dieser Stelle wichtig und sogar verpflichtend sein kann, können Sie im Folgenden lesen.

Wie definiert sich ein Kaskoschaden?

Ist ein Schaden an Ihrem Kfz oder Fahrrad nicht fremdverschuldet, sondern durch das eigene Handeln oder Wildtiere, Einbruch, Sturm, Überschwemmung oder andere meteorologische Ereignisse entstanden, spricht man von einem Kaskoschaden. Gemäß den jeweiligen Bedingungen Ihrer Kaskoversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer in einem Kaskoschadenfall Ansprüche auf Ersatz und Kostenübernahme der unfallbedingten Schäden. Bei einem Brandschaden werden primär die Kosten für durch das Feuer vernichtete Hab und Gut übernommen, doch auch die Folgeschäden, wie Rauchschäden, Umweltschäden oder Löschwasserschäden sind nicht außer Acht zu lassen. Auch Diebstähle werden von der Kaskoversicherung abgedeckt. So deckt die Teilkaskoversicherung den Diebstahl aller fest im Fahrzeug montierter Teile, wie zum Beispiel das Navigationsgerät oder die HiFi-Anlage. In jedem Fall sollten Sie sofort Ihre Versicherung über den Unfallschaden informieren, da diese im Fall eines Kaskoschadens weisungsberechtigt ist. Die Versicherung ist demnach berechtigt zu entscheiden, welcher Sachverständige den Schaden besichtigt und ein Gutachten zur Schadenshöhe erstellt.

rennendes Auto auf nasser Landstraße mit starker Rauchentwicklung, Flammen schlagen aus dem Motorraum.
©Vainodesositis / pixabay.com

Wie sich der Kaskoschaden vom Haftpflichtschaden abgrenzt:

Haftpflichtschäden können als das genaue Gegenteil von Kaskoschäden beschrieben werden. Alle Schäden, die durch Fremdverschulden entstanden sind, werden von der Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Unfallverursacher, bzw. seine Haftpflichtversicherung sind verpflichtet den Schaden, den das Unfallopfer erlitten hat, zu ersetzen, als wäre dieser nie eingetreten. Hierbei sind auch Schäden, die von Kindern, Haustieren oder zum Beispiel herabfallenden Blumentöpfen oder Schneelasten verursacht wurden, abgedeckt. Verursachen Sie jemand anderem einen Schaden, springt Ihre Haftpflichtversicherung ein. Verursachen Sie sich selbst einen Schaden oder die oben beschriebenen Fälle von zum Beispiel Diebstahl oder Wildaufprall treten auf, deckt Ihre Kaskoversicherung die Kosten ab.



So unterscheiden sich die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Wild-, Diebstahl-, Glas-, Brand- und Wetterschäden, wie Hagel, Sturm, Blitzschlag und Überschwemmungen ab. Je nach Versicherung können die Bedingungen jedoch unterschiedlich sein. Manch eine Teilkaskoversicherung springt auch bei Marderschäden oder Kurzschlussschäden an der Verkabelung ein. Die Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge deckt vor allem selbstverschuldete Unfallschäden und Vandalismusschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. Anfallende Kosten durch zum Beispiel einen Mietwagen, Nutzungsausfall oder Wertminderung werden durch keine Kaskoversicherung übernommen. Allerdings enthält die Vollkaskoversicherung den Zusatz der Übernahme von Bergungs- und Schleppkosten.

Auch eine Fahrradversicherung kann einen Vollkaskoschutz enthalten und Sie finanziell gegen Risiken wie Diebstahl, Teileklau, Vandalismus oder andere Elementarschäden absichern. Meist werden Reparaturschäden, die durch Unfälle oder Stürze entstanden sind, übernommen und Kosten für eine Neuanschaffung nach Totalschaden oder Entwendung reduziert.

ACHTUNG:
Nehmen Sie Ihre Kaskoversicherung in Anspruch und ein Kaskoschaden wird von Ihrer Versicherung reguliert, dann stuft diese meist Ihre Versicherungsprämie hoch, indem Sie die Schadensfreiheitsklasse herabstuft.
Rückspiegelaufnahme eines abgestürzten Fahrrads auf einem Radweg mit liegendem Helm, gesehen vom Inneren eines Autos.
© Alexas-Fotos / pixabay.com

Brauchen Sie ein Unfallgutachten bei Kaskoschaden?

Unfallgutachten werden generell von einem staatlich anerkannten Unfallgutachter erstellt, wenn der Unfallhergang nicht eindeutig nachvollziehbar oder die Schuldfrage nicht einvernehmlich geklärt werden konnte. In dem Schadensgutachten wird die Summe der Schadenshöhe festgesetzt und es erfolgt eine Schadensfeststellung mit Unfallrekonstruktion und Beweissicherung. Die Kosten eines solchen Gutachtens können in der Regel sehr teuer werden. Laut Bundesgerichtshof ist jedoch der Unfallverursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung für die Tilgung der zu den Unfallkosten zählenden Rechnung des Gutachtens. Ein Kaskogutachten ist dem Unfallgutachten sehr ähnlich. Im Fall eines Kaskoschadens wird es meist durch einen von der Versicherung ausgewählten Sachverständigen durchgeführt.

Das Kaskogutachten ist wichtig, um nicht auf unnötigen Kosten für mögliche Reparaturen sitzen zu bleiben. Grundsätzlich enthält das Kaskogutachten, wie auch das Unfallgutachten alle nötigen Informationen zum Unfall und dessen Beweise, den entstanden Schäden und der geschätzten Schadenshöhe. Für jedes Fahrzeug – Pkws, Lkws, Motoräder, Fahrräder, Wohnwagen etc. kann ein Kaskogutachten erstellt werden.

UNSER TIPP:
Haben Sie in Ihrem Auto immer einen Unfallbericht zum Ausfüllen parat. Im Falle eines Verkehrsunfalls sollten Sie die Unfallanzeige wahrheitsgemäß ausfüllen und vom Unfallgegner unterschreiben lassen. Je besser die Dokumentation des Unfallgeschehens verlaufen ist, umso leichter lässt sich später der Schaden am Fahrzeug mit der Versicherung abwickeln und die Schuldfrage klären.

Wer übernimmt die Kosten des Kaskogutachtens?

Wie bereits erläutert, ist die Versicherung im Fall eines Kaskoschadens weisungsberechtigt, so dass sie meist ihren eigenen Sachverständigen schicken. Es kann allerdings auch sein, dass die Kosten des freien Kfz-Gutachters Ihrer Wahl von der Versicherung übernommen werden. Daher sollten Sie Ihre Versicherung immer zuerst kontaktieren und sich informieren. Das Teil- und Vollkaskogutachten kann als fiktive Aufwendung abgerechnet werden. Ein wichtiges Urteil hierzu können Sie im Folgenden nachlesen: BGH Urteil.

Fazit

Eine Kaskoversicherung ist wichtig, um sich im Ernstfall gegen selbstverschuldete Schäden zu versichern. Die Erstellung eines Kaskogutachtens durch einen anerkannten Sachverständigen ist hierbei fast obligatorisch, schon aus reinem Selbstschutz. Ob Sie einen eigenen Gutachter wählen oder Ihnen ein Fachmann zugeteilt wird, hängt von Ihrer Versicherung ab.

Über unsere*n Autor*in
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