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Rechtsgutachten

So nimmt der Fachmann ein Möbelgutachten vor

Gutachter.org Team
Verfasst von Gutachter.org Team
Zuletzt aktualisiert: 04. Juni 2021
Lesedauer: 4 Minuten

Wenn das neu erworbene Möbelstück Schäden aufweist, kann ein Gutachten sinnvoll sein – denn ein solcher Mangel ist nicht nur ärgerlich, sondern besonders bei kostspieligen Möbelstücken auch eine Frage des Preises. Erfahren Sie bei Gutachter.org, wann ein Möbelgutachten sinnvoll ist und wann dieses vorgenommen wird!

Ein Möbelgutachten muss von einem Sachverständigen vorgenommen werden, der in den meisten Fällen die Interessen von Verbrauchern und Privatpersonen vertritt. Grundsätzlich wird der Gutachter jedoch immer dann angestellt, wenn ein Möbelstück beschädigt ist oder nicht wie vorgesehen genutzt werden kann – dann haben diese Personen das Recht, Nachbesserungen oder Ersatz vom Verkäufer zu fördern. Dieses Recht ist in § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert.

In welchen Fällen kann ein Möbelgutachten vorgenommen werden?

In vielen Fällen lohnt sich ein Möbelgutachten nur bei sehr teuren Möbeln. In der Regel wird ein solches Gutachten bei gewerblichen oder privaten Streitfällen vorgenommen. Dies kann zum Beispiel bei einem Erbe der Fall sein, aber auch Unternehmensauflösungen oder Scheidungen führen oft dazu, dass der Wert eines Möbelstücks ermittelt werden muss. Selbiges gilt für laufende Insolvenzverfahren und den Kauf von möblierten Immobilien.
Doch auch Streitfälle mit Versicherungen können ein Möbelgutachten nötig machen: etwa dann, wenn die Haftpflichtversicherung den Wert des versicherten Möbelstücks nicht anerkennt. Weiterhin kommt diese Form des Gutachtens natürlich häufig zum Einsatz, wenn ein Verbraucher ein Möbelstück bei einem Händler gekauft hat und dieses schon nach kurzer Zeit Mängel aufweist, die nicht vom Verbraucher verursacht wurden und keinem natürlichen Verschleiß zugrunde liegen.



Wie wird ein Möbelgutachten erstellt?

Wenn Sie sich in einer der genannten Situationen befinden, sollten Sie als ersten Schritt den Kontakt mit einem Bausachverständigen aufnehmen. Diesem legen Sie alle nötigen Unterlagen vor, die zur Aufklärung des Sachverhalts behilflich sein können – also zum Beispiel den Kaufverkehr, einen eventuellen Schriftverkehr mit dem Gegner oder auch Reklamationsversuche, die schriftlich festgehalten wurden. Darüber hinaus müssen Sie mit dem Fachmann besprechen, welche Fragen geklärt werden sollen.

UNSER TIPP:
Wenden Sie sich unbedingt an einen zertifizierten Gutachter, denn nur so kann das Ergebnis im Zweifelsfall auch vor Gericht verwendet werden!

Der Gutachter prüft die von Ihnen vorgelegten Unterlagen im Anschluss und prüft den Sachverhalt. Danach findet in der Regel ein Termin vor Ort statt – hier wird das eigentliche Möbelgutachten vorgenommen: Der Sachverständige überprüft das Möbelstück auf vorliegende Schäden und kann in den meisten Fällen feststellen, welche Ursache die Mängel verursacht hat. Bei Holzmöbeln kann der Fachmann hier zum Beispiel die Luft- und Raumfeuchtigkeit messen.
Nach der Überprüfung des Objekts findet eine Beratung mit Ihnen statt, in der Ihnen die Ergebnisse der Untersuchung dargelegt werden. Die Aufgaben des Gutachters können dabei unter anderem die Wertermittlung und -minderung, die Feststellung der Schäden oder die Schadensursache einschließen.
Der Fachmann kann dann mit dem Gegner Kontakt aufnehmen und das abgeschlossene Möbelgutachten vorlegen. In der Regel hat ein Verkäufer dann zwei Mal die Möglichkeit, den Schaden zu beheben – erst nach dieser Möglichkeit der sogenannten Nacherfüllung können weitere Schritte eingeleitet werden. Manchmal werden Ersatzmöbel bereitgestellt, in vielen Fällen bietet das Gegenüber auch eine Preisminderung an.

Fazit

Ein Möbelgutachten wird dann erstellt, wenn der Wert eines Möbelstücks ermittelt werden soll oder ein Schaden vorliegt. Ein solches Gutachten muss immer von einem Sachverständigen angefertigt werden, der auf diesem Gebiet bewandert ist und über die nötigen Fachkenntnisse verfügt, denn der Gutachter übernimmt hier zahlreiche Aufgaben: Er ermittelt die Ursachen, stellt den Wert beziehungsweise die Wertminderung fest und kann prüfen, welche Schäden im Detail vorliegen. So können Verbraucher unter Umständen Ihr Recht auf Ersatz, Reklamation oder Schadensbehebung einfordern.

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Gutachter.org Team
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