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Unfallschaden – was zahlt die Versicherung?

Gutachter.org Team
Verfasst von Gutachter.org Team
Zuletzt aktualisiert: 05. November 2019
Lesedauer: 5 Minuten
© NettoFigueiredo/ pixabay.com

Im letzten Jahr kam es auf Deutschlands Straßen zu etwa 2,5 Millionen Unfällen. Die meisten davon gingen glücklicherweise glimpflich aus. Nichtsdestoweniger bleibt oft das Ärgernis des Sachschadens. Einen detaillierten Blick, was die Autoversicherung übernimmt, liefert Gutachter.org.

Die richtige Unfallversicherung

Ein Unfallfahrzeug nach einer schweren Karambolage – wer zahlt in welchem Fall den entstandenen Schaden? Die Regelungen sind nicht immer ganz einfach! © fignetto, pixabay.com (CC0 Public Domain)

Autounfälle passieren, tagtäglich begegnen Autofahrer brenzligen Situationen. Prozesse im Rahmen der Schadenregulierung gehören leider ebenso zum Tagesgeschäft, weil mehrere Parteien daran mitwirken. Die Versicherungen fungieren in dieser Form nämlich als eine Art passive Rechtsschutzversicherer. Da sie im Grunde Leistungserbringer sind, regeln sie klassischerweise auch das Vertretungsrecht – der Kunde hat also nur wenig Mitspracherecht, in vielen Fällen verbietet sich sogar ein Schuldanerkenntnis gegenüber dem Geschädigten. In diesem Beitrag werden die wesentlichen Abläufe bei einem Autounfall dargestellt, es werden Hinweise zum korrekten Verhalten gegeben und typische Problematiken erläutert.

Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle hat strafrechtliche Folgen

Werden die amtlichen Statistiken herangezogen, so werden allein in Deutschland jedes Jahr über zwei Millionen Verkehrsunfälle registriert. Freilich ist der weit überwiegende Teil davon relativ glimpflich, es handelt sich dann um gewisse Sachschäden. Doch leider gibt es auch eine nicht unerhebliche Anzahl an Personen, die dabei verletzt werden. Bei etwa jedem fünften Unfall sind Personen involviert, etwa 300.000 Verletzte und etwa 300 Verkehrstote sind jedes Jahr zu beklagen. Die wichtigste Maßnahme bei einem Unfall ist daher in jedem Fall die Sicherung des Unfallorts und die Notfallhilfe für mögliche Verletzte. Erst danach geht es darum, sich in allen Belangen korrekt zu verhalten und die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.

Zunächst: Das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle hat in jedem Fall strafrechtliche Folgen, zudem kommen Versicherungen mit Rückforderungen im Bereich bis zu 5.000 EUR auf den Unfallflüchtigen zu. Zur besseren Lokalisierung empfiehlt es sich, falls nicht anders möglich, auf die bereitgestellten Notrufsäulen zu setzen.

Ansprüche richtig geltend machen

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Autounfall gibt es Risiken, die leicht vermieden werden können. Im Zweifel ist es deshalb ratsam, gegenüber der Polizei zunächst keine weiteren Angaben zum Unfallhergang zu machen. Zwingend ist, diese einzuschalten, wenn es Verletze gibt oder es sich um schwere Sachschäden handelt. Praktisch kann und sollte die Polizei aber in jedem Fall hinzugezogen werden, um etwa spätere Beweise zu sichern. Auch bei unklarer Schuldfrage ist es unbedingt angeraten.
Das Vertragswerk jeder Versicherung sieht vor, dass der Versicherte seiner Informationspflicht gegenüber der Versicherung nachkommen muss. Ist dieser in welcher Form auch immer in einen Unfall verwickelt, muss die Versicherung informiert werden.

Unfallschaden Tabelle1

© Gutachter.org [Zum Vergrößern bitte Klicken]

Vorgehen bei eigenen Schäden

Weiter oben wurde bereits dargestellt, dass die Frage über die zuständige Versicherung immer vom Unfallverursacher abhängt. Die eigene Kaskoversicherung kommt hingegen bei eigenen Schäden ins Spiel. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Alleinunfälle handelt oder es weitere Beteiligte gibt. Die Unterschiede diesbezüglich, wer oder was in der Leistungspflicht ist, ergeben sich aus der Wahl der Versicherung. Voll- oder Teilkasko haben verschiedene Ansätze und Ausschlüsse, die im Folgenden angerissen werden.

Unfallschaden Tabelle 2

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Lohnenswert sind deshalb Vollkaskoversicherungen vor allem beim Neuwagen innerhalb der ersten drei bis fünf Jahre. Anders als in der Teilkaskoversicherung, wird bei der Beitragsberechnung einer Vollkaskoversicherung eine Schadenfreiheitsklasse mit einkalkuliert. Entscheidend ist zunächst aber vor allem die Typklasse des Fahrzeuges. Für jede Typklasse haben die Versicherer umfangreiche Statistiken zur Hand, wobei neben der Diebstahlhäufigkeit insbesondere auch der Wohnort des Halters entscheidend ist. Auskunft über den jeweiligen Anteil solcher Faktoren gibt die sogenannte Regionalklasse. Darüber hinaus kommt es natürlich auch die jeweilige Kaskoversicherung an. So liegen die Prämienunterschiede bei bis zu 60%. Es lohnt sich daher auf jeden Fall, vorher mehrere Möglichkeiten gegenüberzustellen und genau zu untersuchen, um die passende zu finden. Neben den divergierenden Preisen gibt es zudem große Unterschiede zwischen den einzelnen, in einer Versicherung enthaltenen, Leistungen

Welcher Fahrzeugwert wird ersetzt?

Unfallschaden bei Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung zahlt auch bei selbst verschuldeten Unfällen. Doch vor der Entscheidung sollten verschiedene Tarife gecheckt werden. © viganhajdari, pixabay.com (CC0 Public Domain)

Praktisch von Bedeutung ist im Zweifelsfall der Maßstab für eine Erstattung, der grundsätzlich in den Verkehrswert und den sogenannten Wiederbeschaffungswert gegliedert ist. Typischerweise wird bei Schäden im Rahmen der Teilkaskoversicherung lediglich der Zeitwert ersetzt. Beim Zeitwert wird anhand von Statistiken und Gutachten ein aktueller Wert berechnet, der hypothetischer Natur ist. Es wird dazu angenommen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens im Rahmen eines Privatverkaufs veräußert wird. Auswirkungen haben dabei der allgemeine Zustand, etwaige Verschleißerscheinungen, Leistung, Ausstattung sowie die Betriebsdauer des Fahrzeuges. Zuletzt orientiert sich die Berechnung am derzeitigen Angebot und der Nachfrage nach diesem Fahrzeugtyp.

Bei der Vollkaskoversicherung kommt zumeist eine zeitlich begrenzte Neuwertentschädigung zum Tragen. In diesem Fall spielt der Zeitwert keine Rolle, es wird stattdessen der Neuwert des Fahrzeuges erstattet. Ist vom Wiederbeschaffungswert die Rede, kommen dabei immer auch die Mechanismen des Marktes zur Geltung. Mögliche Finanzierungskosten, Gewinnmargen des Händlers oder auch die Umsatzsteuer bei Verbrauchern sind dann Bestandteile des Erstattungsbetrages.

Fazit

Auch wenn der Schock tief sitzt: Unfalflucht ist nie die richtige Lösung und sogar strafbar. Ist der Unfallhergang unklar, sollte auf jeden Fall die Polizei sowie ein Gutachter hinzugezogen werden. So kann geklärt werden, wer welchen Schaden zahlt bzw. dafür verantwortlich ist. Wichtig ist hierbei auch, die richtige Unfallversicherung zu haben. So brauchen Sie nach einem Unfall keine Angst vor unerwarteten Kosten zu haben.

Über unsere*n Autor*in
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