Vielen Eigentümern von Häusern ist nicht klar, zu welchem Preis Sie ihr Haus am Markt anbieten können – also wie hoch der Wert ihrer Immobilie realistisch einzuschätzen ist. Vor dem Verkauf sollten Sie deshalb eine Wertermittlung Ihres Hauses vornehmen lassen.
Der Immobilienmarkt in Deutschland hat seit der Eurokrise deutlich an Fahrt gewonnen. Wer sein Haus jetzt verkaufen will, hat gute Chancen einen ordentlichen Preis zu erzielen. Die Nachfrage ist groß und das Angebot klein. Gutachter.org führt Sie kompetent in die Thematik „Wertermittlung eines Hauses“ ein, damit Sie Ihr Haus als Eigentümer nicht unter Wert veräußern.
Wertermittlung eines Hauses durch den Verkehrswert
Der sogenannte Verkehrswert oder Marktwert stellt den Preis dar, der aktuell tatsächlich am Markt, „ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse“ (Paragraf 194 des Baugesetzbuches), erzielt werden kann. Die damit erhobene Immobilienbewertung dient daher auch zur Überprüfung der Angemessenheit eines Kaufpreises. Bei Selbstnutzerobjekten wie Einfamilienhäusern wird das Sachwertverfahren zur Wertermittlung von einem Haus angewandt. Dabei berechnet der Sachverständige den Zeitwert des Gebäudes. Die genauen Bestimmungen der Immobilienwertermittlungsverordnung können Sie hier nachlesen.
Innere und äußere Wertermittlung eines Hauses
Erfahrungsgemäß ist die genaue Kenntnis der Kaufpreise von gleichartigen Objekten in Ihrer Region für eine realitätsnahe Wertermittlung vom Haus mithilfe eines detaillierten Bewertungsbogens unabdingbar. Der herangezogene Immobiliensachverständige wird für die Hauswertermittlung Grunddaten Ihres Hauses sammeln und den jeweiligen Zeitwert zuordnen.
Zu den Aspekten der Hausbewertung gehören unter anderem:
- Art der Immobilie: frei stehend, Mittelhaus oder Kopfhaus
- Bauweise: Massivbauweise oder Fertigbauweise
- Keller: vorhanden oder nicht
- Anzahl der Geschosse
- Dachgeschoss: ausgebaut oder nicht ausgebaut
- Baujahr
- Wohnfläche in m²
- Bruttogrundfläche in m²
Abweichungen zum normalen baulichen Zustand werden bei der Wertermittlung Ihres Hauses vom Sachverständigen natürlich ebenfalls berücksichtigt. Dazu zählt auch, ob die inneren Werte des Hauses – wie beispielsweise Heizung, Bad oder Küche – relativ neu sind oder eher einer Renovierung bedürfen. Hinzu kommen die äußeren Werte des Hauses, wie eine Terrasse oder ein Wintergarten. In jedem Fall kann der Sachverständige beim Wertgutachten der Immobilie nur das beurteilen, was er sieht und was er erkennt.
Gültigkeit der Wertermittlung vom Haus
Das Verkehrswertgutachten beziffert den Wert Ihres Hauses zu einem bestimmten Stichtag. Daraus ergibt sich, dass die Wertermittlung eines Hauses nur eine begrenzte Zeit gültig ist. In der Regel werden Gutachten noch als ausreichend aktuell angesehen, wenn der Stichtag nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.