Die Trinkwasserverordnung sieht bei Feststellung eines zu hohen Legionellenbestands im Trinkwasser eine sogenannte Gefährdungsanalyse vor! Wie eine solche Analyse abläuft und welchen Nutzen sie für Betreiber und Verbraucher hat, erfahren Sie im folgenden Artikel auf Gutachter.org!
Lautet das Ergebnis einer Legionellenprüfung, dass die Anzahl der koloniebildenden Einheiten den festgelegten technischen Maßnahmenwert überschreitet, so müssen weitere Untersuchungen eingeleitet werden, eine Ortsbegehung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik eingeschlossen. Darüber hinaus ist eine Gefährdungsanalyse anzuordnen, welche das gesundheitliche Risiko ermittelt und bewertet. Diese Verantwortung und Pflicht sind in der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung für Betreiber und sonstige Inhaber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, welche im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser an andere verteilen, festgelegt.
Die Leistungen einer Gefährdungsanalyse
Eine Gefährdungsanalyse lässt sich grob in vier Abschnitte gliedern:
- 1. Allgemeine Beschreibung des Systems: In diesem Teil werden unter anderem Anzahl und Art der versorgten Wohneinheiten und Entnahmestellen des Trinkwassers, Anlagenart, Baujahr der Anlage, Anzahl und Größe von Warmwasserspeichern und das sogenannte Strangschema erfasst.
- 2. Dokumentenprüfung: Gibt es einen Wartungsplan? Sind die von der Trinkwasserverordnung geforderten Dokumente vollständig? Liegen gültige Zertifikate für die Bauteile der Anlage vor?
- 3. Ortsbegehung und Dokumentation: Die Trinkwasser-Installation wird in der Regel von der Hauseinführung bis zur Entnahmestelle begangen. Dabei werden alle vorgefundenen Komponenten dokumentiert und hinsichtlich des vorhandenen Gesundheitsrisikos für Verbraucher bewertet.
- 4. Gesamtbewertung der Gefahr und Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen: Wie hoch ist das Gesundheitsrisiko insgesamt? Welche Sanierungsmaßnahmen können Abhilfe schaffen? Wann und in welcher Reihenfolge sollten diese Maßnahmen ergriffen werden?
Die Kosten für eine Gefährdungsanalyse hängen vor allem von der Größe der Trinkwasser-Installation ab. Es lohnt sich in jedem Fall, Kostenvoranschläge von verschiedenen Gutachtern einzuholen!
Weshalb muss eine Gefährdungsanalyse gemacht werden?
Nach der Feststellung einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen ist eine Gefährdungsanalyse laut Trinkwasserverordnung Pflicht! Diese Analyse soll dem Betreiber oder sonstigen Inhaber der Trinkwasser-Installation planerische sowie bau- oder betriebstechnische Mängel im System aufzeigen und das daraus resultierende Gesundheitsrisiko bewerten. Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen sind dabei von großer Bedeutung für den Betreiber oder sonstigen Inhaber der Anlage, denn es ist seine Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Tut er dies nicht, muss er mit hohen Bußgeldern oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen!
Trotz der Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes kann das Ergebnis der Gefährdungsanalyse jedoch auch sein, dass die Trinkwasser-Installation keinerlei Mängel und somit Gefährdungen aufweist. Das hohe Legionellenwachstum kann stattdessen aus einer zeitweise geringen oder fehlenden Wasserentnahme resultieren, beispielsweise wenn Mieter über einen längeren Zeitraum abwesend waren. In diesem Fall müssen selbstverständlich auch keine Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Fazit