Sie dient vor allem der Sicherstellung einer hohen Trinkwasserqualität in Deutschland: die Trinkwasserverordnung! Ständig erweitert das Bundesministerium für Gesundheit das Regelwerk, zuletzt am 5. Dezember 2012. Welche Änderungen seit dem 01. Dezember 2013 gültig sind, erfahren Sie hier auf Gutachter.org!
„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.“ So steht es im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, kurz IfSG. Dieses Gesetz ist die Grundlage zur Überwachung und Sicherung der Trinkwasserqualität. Für die Einhaltung des genannten Leitsatzes soll in Deutschland die Trinkwasserverordnung sorgen. Seit dem Erlass am 21. Mai 2001 wurde sie mehrfach überarbeitet. Die nun gültige Version (Stand Januar 2014) ist die Änderungsverordnung vom 5. Dezember 2012.
Grundsätze der Trinkwasserverordnung
In Deutschland haben die Gesundheitsämter die gesetzliche Pflicht, Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Ämter ist unter anderem die Trinkwasserverordnung. In ihr sind die optimale Beschaffenheit des Trinkwassers, Regelungen zur Aufbereitung von Wasser, Pflichten der Wasserversorger und Maßnahmen zur Überwachung der Trinkwasserqualität festgelegt. Sie setzt die EG-Richtlinie zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht um; teilweise ist sie sogar noch strenger! Einer der Kernpunkte der Trinkwasserverordnung ist ihr Bezug zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik, welche sowohl nationale als auch internationale Normen zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser umfassen.
Im Jahr 2001 wurde die Trinkwasserverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen und seitdem regelmäßig erweitert. Mit der nun gültigen Änderungsverordnung vom 5. Dezember 2012 sind nun strengere Regelungen gültig.
Was ist neu in der Trinkwasserverordnung?
Die wichtigsten Änderungen in der Trinkwasserverordnung betreffen einerseits die zulässigen Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe im Trinkwasser; andererseits beziehen sie sich auf eine Untersuchungspflicht auf Legionellen für Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation, welche …
… Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (beispielsweise in Kindergärten, Schulen oder Justizvollzugsanstalten) oder gewerblichen (beispielsweise bei der Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgeben.
… eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben.
… Duschen oder andere Einrichtungen zur Verfügung stellen, in welchen es zur Vernebelung des Trinkwassers kommen kann.
- Seit Dezember 2013 gilt erstmalig ein Grenzwert für Uran. Uran ist ein giftiges Schwermetall, welches nachweislich gesundheitliche Schäden verursachen kann, wenn es in erhöhter Konzentration aufgenommen wird. Daher darf das Trinkwasser maximal 0,01 Milligramm des Schwermetalls pro Liter enthalten.
- Die Grenzwerte für Cadmium und Blei wurden mit der Änderungsverordnung gesenkt. Das Schwermetall Cadmium darf nur noch in einer Konzentration von 0,003 Milligramm pro Liter im Trinkwasser enthalten sein. Der vorherige Grenzwert betrug 0,005 Milligramm pro Liter. Der von Blei liegt nun bei 0,01 Milligramm.
- Unter den oben genannten Voraussetzungen sind Sie nun als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Trinkwasser-Installation dazu verpflichtet, in geregelten Abständen eine Legionellenprüfung durchführen zu lassen! Was Legionellen sind, wann und wie diese Untersuchung erfolgen muss und welche Konsequenzen eine zu hohe Konzentration der Krankheitserreger zur Folge hätte, erfahren Sie in diesem Artikel!