Gutachter.org Icon
Trinkwasserverordnung

Verbaute Bleileitungen machen die Einhaltung des Blei-Grenzwertes unmöglich!

Gutachter.org Team
Verfasst von Gutachter.org Team
Zuletzt aktualisiert: 04. Juni 2021
Lesedauer: 3 Minuten

In der geänderten Trinkwasserverordnung wurde der Grenzwert für Blei im Trinkwasser gesenkt. Dieser aktuelle Wert ist nicht einzuhalten, wenn Bleileitungen verlegt wurden! Gutachter.org informiert Sie daher über die Erkennungsmerkmale der bleiernen Rohre und über einzuleitende Maßnahmen, falls diese verbaut wurden!

Blei wird durch Korrosion aus Rohren und Armaturen herausgelöst und gelangt so ins Trinkwasser. Übersteigt die Konzentration einen bestimmten Wert, kann das besonders für Schwangere und Kleinkinder gefährlich werden: Bereits niedrige Konzentrationen können Einfluss auf die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen und Kleinkindern haben. Aus diesem Grund wurde der Grenzwert für Blei in der reformierten Trinkwasserverordnung drastisch gesenkt. Die Einhaltung dieses Wertes ist praktisch nicht mehr möglich, wenn das Trinkwasser mit Bleileitungen in Berührung kommt!

Woran Sie Bleileitungen erkennen können

Ein erster Anhaltspunkt bietet das Baujahr der Immobilie, in welcher die Trinkwasser-Installation liegt. Bis etwa 1970 wurden die silbergrauen Bleileitungen verlegt. Da es sich bei Blei um ein weiches und biegsames Metall handelt, lassen sich die Leitungen leicht mit einem spitzen Gegenstand einritzen. Im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen, welche meist im rechten Winkel verlötet werden, wurden Bleileitungen häufig in geschwungenen Linien verlegt. Auch der dumpfe Klang, wenn man mit einem Gegenstand auf das Bleirohr klopft, ist ein Erkennungsmerkmal. Natürlich können Sie sich auch einfach bei Ihrem Vermieter erkundigen.

Wenn in Ihrem Haus Bleileitungen verlegt wurden, können und sollten Sie sich bis zu deren Austausch folgendermaßen schützen:

  • Nutzen Sie als Trinkwasser und zur Nahrungszubereitung ausschließlich abgefülltes Wasser aus dem Supermarkt.
  • Lassen Sie Leitungswasser vor der Verwendung so lange ablaufen, bis es merklich kühler geworden ist.
  • Die tägliche Körperpflege kann ohne Einschränkungen betrieben werden, für das Zähneputzen sollten Sie jedoch ebenfalls auf abgefülltes Wasser zurückgreifen.

Bleileitungen auswechseln: Das ist Aufgabe des Anlagenbetreibers!

Experten gehen davon aus, dass der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert von 0,01 Milligramm Blei pro Liter Wasser in jedem Fall erreicht oder überschritten wird, wenn Bleileitungen verbaut sind. Daher müssen diese schnellstmöglich ersetzt werden. Die Verantwortung für dieses Vorhaben trägt der Betreiber der Trinkwasser-Installation (Vermieter, Hausbesitzer, Unternehmer)! Er ist dazu verpflichtet, seinen Mietern / Verbrauchern Trinkwasser in einwandfreier Qualität zur Verfügung zu stellen.

Aus zwei Gründen sollten die Bleileitungen ausgetauscht werden, bevor eine erhöhte Bleikonzentration festgestellt wird: Das Risiko von durch Blei ausgelösten Erkrankungen oder Beeinträchtigungen wird minimiert und die Maßnahme wird als Modernisierung anerkannt. Das bedeutet, dass die Kosten per Mieterhöhung auf die Mieter übertragen werden können. Wird allerdings erst ein Mangel festgestellt (ein zu hoher Blei-Grenzwert aufgrund der verbauten Leitungen), handelt es sich um eine Mängelbeseitigung, deren Kosten ganz allein der Anlagenbetreiber zu tragen hat.

Fazit

Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser wurde aus gesundheitsgefährdenden Gründen auf 0,01 Milligramm pro Liter gesenkt. Er kann nur noch eingehalten werden, wenn alle verbauten Bleileitungen ausgetauscht werden. Die Verantwortung dafür trägt laut Trinkwasserverordnung der Vermieter, Hauseigentümer oder sonstige Inhaber der Trinkwasser-Installation! Er muss demnach schnellstmöglich erforderliche Sanierungsmaßnahmen einleiten!

Über unsere*n Autor*in
Gutachter.org Team
Gutachter.org ist das Branchenverzeichnis für alle Arten von Gutachtern und Sachverständigen. Die Redaktion von Gutachter.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu Gutachter-Themen: von Immobilien- und Baugutachten über Schimmel- und Brandschutzfragen bis hin zu Kfz-Gutachten.