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Trinkwasserverordnung

Legionellenprüfung – Pflicht für Eigentümer und Betreiber einer Großanlage zur Trinkwasser-Erwärmung

Gutachter.org Team
Verfasst von Gutachter.org Team
Zuletzt aktualisiert: 05. November 2019
Lesedauer: 3 Minuten

Aufgrund der gesundheitlichen Probleme, die Legionellen hervorrufen können, sieht die Trinkwasserverordnung eine regelmäßig erfolgende Legionellenprüfung für bestimmte Trinkwasser-Anlagen vor! Wer von der Pflicht betroffen ist und was Sie darüber wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Artikel!

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, welche sich vor allem in warmem, stehendem Wasser vermehren. Warmwasserspeicher und wenig durchflossene Wasserleitungen bieten demnach ideale Bedingungen für das Wachstum dieser Krankheitserreger, welche erst bei Temperaturen von 60°C oder mehr absterben. Die reformierte Trinkwasserverordnung (erlassen am 12. Oktober 2012) sieht aus diesem Grund eine regelmäßige Legionellenprüfung für Eigentümer und Betreiber einer Trinkwasser-Installation vor, welche eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben oder im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser verteilen.

Weswegen eine Legionellenprüfung notwendig ist

Die Bakterien werden dann für den Menschen gefährlich, wenn sie in die Atemwege gelangen. Das kann beispielsweise bei der Inhalation von fein versprühtem Wasser (Aerosole) während des Duschens passieren. Auch bei einer sogenannten „Aspiration“, also beim Verschlucken, gelangen die Krankheitserreger mit dem Wasser in die Lunge. Legionellen können dort schwerwiegende Infektionen wie das Pontiac-Fieber oder die Legionärskrankheit auslösen.

Nach Angaben einer Studie des Robert-Koch-Instituts erkranken allein in Deutschland 30.000 Personen im Jahr an Infektionen, welche von Legionellen herbeigeführt wurden. In etwa 15% der Fälle verlaufen diese tödlich. Deshalb sind regelmäßige Legionellenprüfungen notwendig und sinnvoll!

Wie läuft eine Legionellenprüfung ab?

Eigentümer und Betreiber einer Trinkwasser-Installation, welche eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben und Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit verteilen, müssen ihr Trinkwasser mindestens alle drei Jahre einer Legionellenprüfung unterziehen. Diese Analyse darf nur von befugten, offiziell gelisteten Untersuchungslaboren durchgeführt werden.

An mindestens drei Stellen – nämlich am Ausgang und am Rücklauf des Warmwasserspeichers sowie an der vom Speicher am weitesten entfernten Stelle der Wasserleitung – müssen Proben des Trinkwassers genommen werden. Für Legionellen wurde ein „technischer Maßnahmenwert“ von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Wasser eingeführt. Wird dieser erreicht oder sogar überschritten, muss Folgendes getan werden:

  • Das Gesundheitsamt muss unverzüglich informiert werden.
  • Innerhalb von 30 Tagen muss eine Ortsbegehung durchgeführt werden.

Letztere wird von einem Gutachter ausgeführt. Diesen können Sie ganz schnell und unkompliziert über unser kostenloses Formular finden!

Was geschieht, wenn die Legionellenprüfung nicht korrekt durchgeführt wird?

Wenn die Legionellenprüfung nicht fachgerecht oder unvollständig vorgenommen wird, drohen Geldstraßen in Höhe von bis zu 25.000 € oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren! Dazu können im Schadensfall Klagen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld seitens der Abnehmer kommen. Auch die Stilllegung der Trinkwasser-Anlage kann eine Konsequenz sein!

Fazit

Legionellen sind Bakterien, welche gefährliche Infektionen auslösen können, wenn sie in die Atemwege der Menschen gelangen. Aus diesem Grund ist mit der Trinkwasserverordnung ein Grenzwert für die Krankheitserreger eingeführt worden. Betroffene Betreiber oder Eigentümer einer Großanlage zur Trinkwasser-Erwärmung müssen mindestens alle drei Jahre von einem akkreditierten Labor eine Legionellenprüfung durchführen lassen. Wird eine Grenzwertüberschreitung festgestellt, sind unverzüglich weitere Untersuchungen zu unternehmen. Wer dieser Pflicht nicht oder nur teilweise nachkommt, muss mit hohen Bußgeldern oder Freiheitsstrafen rechnen!

 

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