Immer wieder erweitert das Bundesministerium für Gesundheit die Trinkwasserverordnung: Damit gelten auch für Vermieter immer strengere Richtlinien zur Sicherung der Trinkwasserqualität. Gutachter.org hat zusammengefasst, welche Pflichten die aktuelle Trinkwasserverordnung auf Vermieter überträgt!
Wer im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser an andere verteilt, muss bestimmte Warmwasser-Anlagen beim Gesundheitsamt melden und alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Das sind unter anderem Forderungen, welche die am 5. Dezember 2012 reformierte Trinkwasserverordnung an die Vermieter stellt. Welche Pflichten Sie als Vermieter außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel!
Die Trinkwasserverordnung überträgt Vermietern diverse Pflichten
Laut der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung müssen Vermieter, welche etwas Größeres als ein Zweifamilienhaus vermieten und das Warmwasser in einer Großanlage erwärmen,
- den Bestand dieser Anlage sofort sowie
- die Inbetriebnahme und jede technische Veränderung vier Wochen im Voraus
dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Als Großanlage werden Speicher- oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Liter und / oder 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen Abgang des Erwärmers und Entnahmestelle definiert. Dies trifft in der Regel auf jedes Mehrfamilienhaus zu.
Des Weiteren sind Vermieter laut Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, die Informationen, welche sie jährlich vom Wasserversorger bezüglich der Trinkwasserqualität erhalten, ihren Mietern unverzüglich mitzuteilen. Diese Informationen können beispielsweise schriftlich im Gebäude ausgehangen werden.
Sollten mit bloßem Auge oder über den Geruchssinn wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers festgestellt werden, so ist dies unmittelbar dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Wasser ist außerdem von einem Labor untersuchen zu lassen. Wird dort festgestellt, dass die Trinkwasserqualität nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, muss der Vermieter umgehend einen Gutachter mit der Aufklärung der Ursache beauftragen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abhilfe durchführen lassen. Auch hiervon muss das Gesundheitsamt in Kenntnis gesetzt werden!
Ab dem 01. Dezember 2013 müssen Vermieter außerdem gemäß der Trinkwasserverordnung Mieter über verbaute Bleileitungen informieren!
Vermieter sollten alte Bleileitungen schnellstmöglich auswechseln
Experten gehen davon aus, dass der in der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwert für Blei nur eingehalten werden kann, wenn das Trinkwasser nicht mit bleiernen Leitungen in Berührung kommt. Um also die Gesundheit der Mieter nicht unnötig zu gefährden und um darüber hinaus Geld zu sparen, sollten Vermieter alte Bleirohre schnellstmöglich austauschen lassen.
Mängelbeseitigung oder Modernisierung?
Werden Bleileitungen aufgrund von Grenzwertüberschreitungen ausgetauscht, handelt es sich um eine Mängelbeseitigung, deren Kosten der Vermieter tragen muss. Liegt allerdings keine Grenzwertüberschreitung vor, wird der Austausch als vorbeugende Modernisierungsmaßnahme anerkannt. Die Kosten hierfür kann der Vermieter in Form einer Mieterhöhung auf seine Mieter übertragen.
Trinkwasserverordnung: Vermieter müssen Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen prüfen lassen!
Vermieter, in deren Mietobjekt eine Großanlage zu Trinkwassererwärmung betrieben wird, müssen das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen. Der zeitliche Abstand darf maximal drei Jahre betragen. Die Analyse des Trinkwassers darf nur von dazu ermächtigten Laboren erfolgen. Eine Liste dieser Labore aus den verschiedenen Bundesländern sowie weitere Informationen zur Legionellenprüfung finden Sie in diesem Artikel.
Liegen die Ergebnisse der Untersuchung vor, muss auch hier ein Gutachter beauftragt werden, welcher eine sogenannte Gefährdungsanalyse durchführt und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zu Behebung des Problems vorschlägt.