Immobilien sind eine stabile Wertanlage und somit eine begehrte Altersvorsorge. Daher ist dieser Markt stabil auch in Zeiten von Wirtschaftskrisen. Aber Vorsicht: Mit überteuerten Marktwerten können Sie sich schnell in den Ruin treiben – eine gute Immobilienwertermittlung hilft dagegen!
Die Bewertung einer Immobilie kann unterschiedlichste Ursachen haben. Sie wollen beispielsweise beim Hauskauf den Preis durch eine Immobilien-wertermittlung überprüfen lassen oder ein Gericht ordert aus Gründen einer Schadens-ermittlung eine Wertermittlung der Immobilien an. Das Ziel bei Beiden ist das Gleiche: Der ermittelte Immobilienwert soll sich dem tatsächlichen Marktwert so weit wie möglich annähern, um realistische Entscheidungen treffen zu können. Nach welchen Kriterien diese Wertermittlung abläuft und wonach sich ein Gutachterhonorar richtet, erfahren Sie im Folgenden auf Gutachter.org!
Die Immobilienwertermittlung erfolgt nach festgelegten Richtlinien
Ein Immobiliengutachter oder Immobilienbewerter muss bei der Wertermittlung vielerlei Dinge beachten und in seine Berechnung mit einbeziehen:
- Verkehrswertermittlung: Der Verkehrswert bestimmt den Immobilienwert und ist somit Grundbestandteil der Immobilienwertermittlung!
- Für die Verkehrswertermittlung benötigt der Gutachter eine Vielzahl an Unterlagen und Daten wie Grundbuchauszug, Flächen- und Raumberechnung, Liegenschaftszinssatz, Marktanpassung, Umrechnungskoeffizienten.
- Der Aufbau der Wertermittlung von Immobilien verläuft nach einem vorgegebenen Muster: Nach der Einleitung und der allgemeinen Beschreibung des Grundstückes in rechtlicher und tatsächlicher Form kommt die Berechnung des Verkehrswertes. Diese kann mittels Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren erstellt werden.
Vergleichswertverfahren:
Dieses Verfahren ist typisch bei Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen. Wie der Name impliziert, werden vergleichbare Immobilien zur Wertermittlung herangezogen. Dies setzt voraus, dass sich die Eigenschaften der Immobilien auch ähneln und vergleichen lassen!
Ertragswertverfahren:
Diese Immobilienwertermittlung ist typisch für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien. Bei diesen Gebäuden sind zukünftig erzielbare Erträge wie die Jahresmiete für die Immobilienwert-Berechnung von Bedeutung. Aber auch Faktoren wie Liegenschaftszins fließen in die Berechnung ein.
Sachwertverfahren:
Hier wird die Frage beantwortet: Welche Kosten entstehen, wenn das Gebäude neu errichtet wird? Anschließend wird die Abnutzung bewertet und von den Kosten abgezogen.
Immobilienwertermittlung veranlassen – Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Frage bei einer Immobilienwertermittlung nach den Kosten ist so leicht nicht zu beantworten. Diese hängen zum Großteil vom Umfang der Immobilien-Daten und -Größe ab. Zudem unterscheiden sich die Kosten auch nach Art des Auftraggebers. So orientierten sich bis 2009 die Honorare bei Privatgutachten an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI § 34, §33).
Bei Gerichtsgutachten erfolgt die Entschädigung der Gutachter nach der Immobilienwertberechnung im Rahmen des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG).
Seien Sie vorsichtig bei Immobilienwertermittlungen, die online angeboten werden. Diese sind vor Gericht nicht haltbar und ersetzen somit keinen fachmännisch ermittelten Immobilienwert.