Gutachter.org Icon
Berufsbild Gutachter

Immobiliengutachter: Arten, Ausbildung und Tätigkeiten

Gutachter.org Team
Verfasst von Gutachter.org Team
Zuletzt aktualisiert: 02. Juni 2021
Lesedauer: 5 Minuten

Der besondere Sachverstand von Immobiliengutachtern ist hilfreich beim Immobilienkauf und -verkauf, bei der Bauplanung, im Bauprozess, bei Rechtsstreitigkeiten und Versicherungs-abschlüssen. Verschiedene Sachverständige mit unterschied-lichen Qualifikationen führen Immobilienbewertungen durch. Informationen über Ausbildung, Tätigkeiten und Arten von Immobiliengutachtern hier auf Gutachter.org.

Immobiliengutachter in Deutschland sind Sachverständige, die im Immobilienbereich über besondere Sachkunde, erworben durch Aus- und Weiterbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Ein Gutachter trifft allgemeingültige Aussagen über einen Sachverhalt und stellt ihn sowohl mündlich als auch schriftlich für Laien nachvollziehbar dar. Immobiliengutachter sind im Bereich der Immobilienbewertung tätig, sie erstellen vor allem Wert- und Schadensgutachten.

UNSER TIPP:
Freie und vereidigte Immobiliengutachter finden Sie hier auf Gutachter.org. Auf unserem Portal können Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl Sachverständige aus verschiedenen Bereichen finden und diese direkt und kostenlos kontaktieren. Sie erhalten dann schnell unverbindliche Angebote zu Ihrer spezifischen Anfrage.

Arten von Immobiliengutachtern

Obwohl der Begriff Sachverständiger in Deutschland nicht geschützt ist, darf sich aufgrund des Wettbewerbsrechts nicht jeder so nennen. Gutachter müssen eine Fachausbildung und mehrjährige Berufspraxis nachweisen sowie integer und unabhängig sein. Mittlerweile kann eine unabhängige Kompetenzbestätigung von Sachverständigen z.B. für Immobilienbewertung oder Kfz-Gutachten auch auf der Grundlage einer Zertifizierung erfolgen. Zertifizierungsstellen, die diese Kompetenzbestätigung auf der Grundlage der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 durchführen, sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DakkS) akkreditiert.

Freie und allgemein anerkannte Sachverständige

Freie und allgemein anerkannte Immobiliengutachter sind nicht von Behörden oder Industrie- und Handelskammern oder Architekten- oder Ingenieurkammern anerkannt. Freie Sachverständige können aber einem der Sachverständigenberufsverbände beitreten. Die Verbände ernennen Gutachter zur Immobilienbewertung nach unterschiedlichen Kriterien. Von Gerichten werden freie Sachverständige in der Regel nicht ernannt.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter für die Immobilienbewertung werden durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes bestellt. Die Kammern haben ähnliche Satzungen und der Begriff ist gesetzlich geschützt. Ein Immobiliengutachter wird vereidigt, wenn er seine besondere Sachkunde, Rechtskenntnisse sowie die Fähigkeit Gutachten zu erstatten nachweisen kann.
Die Vereidigung erfolgt nach verschiedenen Prüfungen und stellt sicher, dass der Sachverständige Immobiliengutachten unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Besondere Sachkunde, persönliche Integrität, Vertrauenswürdigkeit und Neutralität werden meist erst bescheinigt, wenn er bereits einige Jahre gutachterlich als freier Sachverständiger tätig war.

Mit der öffentlichen Bestellung verbunden ist die Pflicht:

  • zur unabhängigen, weisungsfreien, gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung
  • zur Gutachtenerstellung
  • zum Schweigen über persönliche Angaben wie bei Ärzten
  • zur regelmäßigen Fortbildung

Staatlich anerkannte Sachverständige

Staatlich anerkannte Immobiliengutachter gehören zu den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Besonderheit besteht darin, dass sie unter Aufsicht der Landesbehörden stehen und direkt mit Ämtern, Behörden und Institutionen wie der DEKRA oder dem TÜV zusammenarbeiten. Staatlich anerkannte Immobiliengutachter bewerten Immobilien im Auftrag von Behörden und entlasten sie dadurch.
Aber auch Privatpersonen profitieren diesen Gutachtern. So können Sie schon im Entwurfsstadium eingeschaltet werden, ohne dass auf die Beauftragung durch die Bauaufsichtsbehörde gewartet werden muss. Dadurch beschleunigt sich einerseits das Bauverfahren, andererseits werden Planung und Durchführung in Bezug auf technische und finanzielle Aspekte optimiert.

Sachgebiete von Immobiliengutachtern

Um den aktuellen Marktwert einer Immobilie zu bestimmen, sollten Sie bebaute und unbebaute Grundstücke am besten von einem staatlich anerkannten Gutachter bewerten lassen. Dieser Immobiliengutachter berechnet den Immobilienwert exakt und haftet 30 Jahre lang für die Richtigkeit seines Gutachtens. Folgende Bereiche gehören ebenfalls zum Gebiet eines Immobilien-Sachverständigen:

  • Gutachten über Schäden und Mängel an Gebäuden
  • Regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen im Bauprozess
  • Erstellen von Analysen zur Kaufberatung
  • Überprüfung des Brandschutzes (die Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nur von staatlich anerkannten Gutachtern durchgeführt werden)
  • Bewertung der technischen Gebäudeausrüstung
  • Mediation oder Schiedsgutachten

Immobiliengutachter Ausbildung

Sachverständiger wird man nicht durch eine spezifische Ausbildung. Immobiliengutachter können z.B. Architekten, Ingenieure, Techniker, Handwerksmeister, Immobilienkauffrauen und -männer, Bankkaufleute oder Immobilienmakler sein. Mit einer fundierten Ausbildung bzw. einem abgeschossenen Studium sowie Berufserfahrung können an einer Vielzahl von privaten Ausbildungsinstituten die benötigten Fachkenntnisse erworben werden. Dadurch sind angehende Gutachter in der Lage, ihren „besonderen Sachverstand“ nachzuweisen und zunächst als freie Sachverständige zu arbeiten. Nach einer ausreichend großen Zahl von erstellten Gutachten und bestenfalls Weiterbildungen kann sich ein freier Immobiliengutachter zertifizieren lassen.

Fazit

Je nach Ausbildung, Berufserfahrung und bisheriger gutachterlicher Tätigkeit, arbeiten Immobiliengutachter als freie, staatlich anerkannte oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Gutachten freier Sachverständiger werden vor Gericht und bei Versicherungen meist nicht anerkannt. Trotzdem profitieren Privatpersonen von ihrer fachgerechten Einschätzung des Immobilienwerts sowie bei Schäden und Mängeln.

Über unsere*n Autor*in
Gutachter.org Team
Gutachter.org ist das Branchenverzeichnis für alle Arten von Gutachtern und Sachverständigen. Die Redaktion von Gutachter.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu Gutachter-Themen: von Immobilien- und Baugutachten über Schimmel- und Brandschutzfragen bis hin zu Kfz-Gutachten.