Wenn Sie eine Immobilie erwerben oder zur Bestimmung des Verkaufspreises den Marktwert Ihrer eigenen Immobilie ermitteln möchten, ist es ratsam, im Vorfeld einen professionellen Immobiliengutachter zu engagieren. Auf welche Sachverhalte Sie bei einem Immobiliengutachten achten sollten, lesen Sie hier!
Mit einem Immobiliengutachten sind Sie auf der sicheren Seite und können schnell und einfach den Marktwert Ihres Eigenheims oder Ihrer Wunschimmobilie berechnen lassen. Ein Immobiliengutachter ermittelt den realen Marktwert einer Immobilie und gibt Ihnen als Käufer oder Verkäufer Sicherheit für die anstehenden Vertragsverhandlungen. Auch Behörden, Versicherungen und Gerichten dient ein solches Wertgutachten als wichtige Entscheidungsgrundlage. Auf Gutachter.org erfahren Sie deshalb, was ein ordentlich angefertigtes Immobiliengutachten umfasst und mit welchen Kosten Sie für ein Immobiliengutachten rechnen sollten.
Dauer und Umfang von einem Immobiliengutachten
Die Dauer eines Immobiliengutachtens richtet sich nach der Art und der Größe des Objektes. So ist ein Einfamilienhaus etwas schneller bewertet als ein Wohnblock. Im Regelfall können Sie ab dem Zeitpunkt der Objektbesichtigung und Datenaufnahme von einer Zeitspanne zwischen 3 und 4 Wochen ausgehen, bis Ihnen das Gutachten zur Immobilienwertermittlung vorliegt. Ein komplettes Immobiliengutachten umfasst in der Regel etwa 30 bis 35 Seiten zuzüglich Anlagen, sodass der Umfang bis zu 60 Seiten betragen kann. Es enthält neben den Berechnungen auch umfangreiche Begründungen für den Wertansatz und die erhobene Wertentwicklung.
Bei einem Kurzgutachten hingegen, das im Fachjargon auch als Marktwertermittlung bezeichnet wird, beschränkt sich der Umfang auf etwa 10 bis 15 Seiten. Hier wertet der Immobiliensachverständige nur die vom Auftraggeber vorgelegten Daten und Zahlen auf Ihre Plausibilität aus. Die Ermittlung des Marktwertes erfolgt dann im Rahmen der sogenannten WertV (Wertermittlungsverordnung).
Unser Tipp
Kosten eines Immobiliengutachtens
Das Honorar für ein Immobiliengutachten ist zwischen Ihnen und dem Gutachter frei verhandelbar, da die Bundesverordnung, die auch die Honorare von Immobiliensachverständigen regelt, seit dem 18.8.2009 außer Kraft gesetzt wurde. Dennoch orientieren sich die Kosten nach wie vor am ermittelten Marktwert, ähnlich wie ein Anwalt seine Gebühren nach dem Streitwert berechnet. Das Honorar eines Immobiliensachverständigen ist demnach mit ca. 0,5 bis 1 Prozent des Marktwertes anzusetzen. Auch spielen Art und Umfang des Gutachtens eine Rolle. Je höher der zu erwartende Marktwert ist, desto höher sind auch die Kosten für das Immobiliengutachten. Bei einem Marktwert von bis zu 400.000 Euro liegen die Kosten bei ca. 2.000 bis 4.000 Euro. Im Einzelfall können die Kosten aber auch höher liegen, wenn das Gutachten zur Immobilienbewertung beispielsweise komplizierter ist, viele Informationen eingeholt werden müssen, wie beim Erbbaurecht. Einige Immobiliensachverständige bieten jedoch auch eine feste Pauschale zur Honorarberechnung an.