Besondere Situationen, die keine eindeutige Sachlage vorweisen, erfordern mitunter eine gerichtliche Klärung. Unabhängige Sachverständige bewerten hierfür Sachverhalte und fertigen bei Bedarf Gerichtsgutachten an, die in solchen Fällen Aufschluss geben. Auf Gutachter.org erfahren Sie alles Wissenswerte über das Thema Gerichtsgutachten erstellen!
Gutachter haben insbesondere Aufgaben der Tatsachenfeststellung und -beurteilung, der Schlussfolgerung von Tatsachen und der begründeten Darstellung von Erfahrungssätzen zu erfüllen. Hierzu erstellen unabhängige Fachkundige mit besonderem Fachwissen entsprechende unparteiische und objektive Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen. Vor Gericht kann es unerlässlich werden, Sachverhalte mithilfe eines Gutachtens zu klären. Gerichtsgutachten werden in der Regel von einem Gericht beauftragt und von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu bestimmten Fachgebieten angefertigt. Öffentlich bestellte Sachverständige sind verpflichtet, Gerichtsgutachten zu erstellen, wenn diese im Rahmen des jeweiligen Sachgebietes anzusiedeln sind und ein Gericht sie dazu auffordert. Die durch Gerichtsgutachten entstandenen Kosten werden wie die übrigen Gerichtskosten verteilt. D.h., in den meisten Fällen muss der Unterliegende sämtliche Kosten des Verfahrens – also auch die Kosten eines gerichtlichen Gutachtens – tragen.
Qualifizierte Gutachter, die Gerichtsgutachten erstellen
Zur Erstellung von Gerichtsgutachten sind prinzipiell nur Sachverständige berechtigt, die von Gerichten, Landesregierungen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Behörden öffentlich bestellt und vereidigt wurden. Ausnahmen dieser Regelung der berechtigten Sachverständigen sind stark beschränkt (§ 404 ZPO). So werden anerkannte, jedoch nicht öffentlich bestellte, Sachverständige nur dann von einem Gericht mit dem Anfertigen von Gerichtsgutachten beauftragt, wenn
- kein vereidigter Sachverständiger des Fachgebiets zur Verfügung steht,
- das zu begutachtende Thema nicht im zertifizierten Sachgebiet liegt
- oder sich die Parteien über andere Personen als Sachverständige einigen.
In diesem Fall fordern Gerichte anerkannte Sachverständige – ohne eine öffentliche Bestellung und Vereidigung – mit der Anfertigung eines unabhängigen Gutachtens auf. Gerichtsgutachten zu erstellen, erfordert besondere Fachkenntnis. So sind ärztliche Gutachten ausschließlich von Sachverständigen des medizinischen Bereichs anzufertigen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben die Pflicht, die Unabhängigkeit, Objektivität, Weisungsfreiheit sowie Unparteilichkeit zu wahren. Eine Verletzung dieser Pflicht stellt aufgrund des geleisteten Eids einen Straftatbestand dar.
Eine kleine Auswahl möglicher Verwendungsbereiche von Gerichtsgutachten:
- Schiedsgutachten klären den Sachverhalt bei Meinungsverschiedenheiten über Vertragsinhalte
- Rekonstruktion von Verkehrsunfällen und Klärung der Schuldfrage
- Plausibilitätsprüfungen
Auch erstellte KfZ-Gutachten, die beispielsweise Auskunft über den Wert eines Fahrzeugs geben, können bei einem Streitfall vor Gericht Verwendung finden.
Gerichtsgutachten erstellen: Aufbau & Vorteile
In einem Gerichtsgutachten muss sowohl der Befund als auch das Zustandekommen der Ergebnisse genau dokumentiert werden. Der Sachverständige hat bei einem Gerichtsgutachten den Aufbau seiner Darlegung klar zu strukturieren und nachvollziehbar zu machen. Die lückenlose Dokumentation der Daten und des Sachverhalts kann unter anderem durch Fotos, Versuche, Messungen oder Skizzen erfolgen. Eine kompetente Beantwortung der Beweis-Fragestellung hat mit einer Zusammenfassung abzuschließen, die keine rechtliche Würdigung des Sachverhaltes enthält.
Grundsätzlich kann jedes Gutachten, das von einem unabhängigen, qualifizierten Gutachter erstellt wurde, vor Gericht zulässig sein. Allerdings ist ein Gutachten, das vor Gericht Verwendung finden soll und nicht durch dieses in Auftrag gegeben wurde, von geringerem Stellenwert – unabhängig der Eignung des Sachverständigen. Da die Partei, die das Gerichtsgutachten erstellen ließ, den Sachverständigen entsprechend entlohnt, kann das erstellte Gutachten jedoch von der Gegenpartei sowie vom Gericht als unzulässig erachtet werden. Grund hierfür kann die Einstufung des Gutachters als befangen und parteiisch sein; das Gutachten wird entsprechend abgewertet und nicht länger als objektiv angesehen. Das von einer Partei vorgelegte Gutachten zählt zudem zu den Beweisen und kann vom Gericht in unterschiedlicher Weise gewürdigt werden.