Wer bei einem Fahrzeugunfall unverschuldet geschädigt wurde, braucht professionellen Beistand, um seine Schadenersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Erfahren Sie, wie ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihnen ein Kfz-Gutachten schreiben und damit bares Geld sichern kann!
Ist bei einem Verkehrsunfall ein Kraftfahrzeug geschädigt worden, wird meistens eine Werkstatt beauftragt, einen Kostenvoranschlag für die Versicherung anzufertigen; dieser enthält jedoch lediglich die Kosten für die Reparatur des geschädigten Fahrzeugs. Unerwähnt bleiben dagegen weitere Schadensersatzansprüche des Fahrzeugbesitzers gegenüber dem Unfallverursacher. Auch ist es möglich, dass die Werkstatt nicht alle entstandenen Schäden findet. Darum sollte sich der Geschädigte unbedingt von einem unabhängigen Sachverständigen ein Kfz-Gutachten schreiben lassen. Laut BGH und etlichen Landesgesetzen sind die Kosten eines solchen Schadensgutachtens von der Versicherung des Unfallverursachers in jedem Fall zu übernehmen. Lesen Sie hier auf Gutachter.org, welche Fakten im Kfz-Gutachten aufgelistet sind, worauf Sie als Geschädigter achten sollten und wie Sie schnell und direkt Kontakt mit erfahrenen Gutachtern aufnehmen können!
Nach einem Unfall: Kfz-Gutachten schreiben & Schäden dokumentieren lassen!
Der Gutachter sollte unabhängig, also nicht von der Versicherung des Unfallverursachers vorgeschlagen, sein, damit er den Schadensfall objektiv und unvoreingenommen bewerten kann. Das Sachverständigenhonorar beträgt rund 10% der Schadenshöhe und variiert damit von Fall zu Fall.
Generell lohnt es sich, ein Kfz-Gutachten schreiben zu lassen, wenn der Fahrzeugschaden über einer Summe von 715 Euro liegt. Für „Bagatellschäden“, die unter dieser Summe liegen, bieten manche Gutachter sogenannte Kurzgutachten an, im Zuge welcher ebenfalls Fotos gemacht und versteckte Schäden aufgedeckt werden.
In jedem Kfz-Gutachten sind vermerkt:
- der tatsächliche Gesamtschaden des Unfalls
- die Nutzungsausfallentschädigung: Sie beinhaltet die Kosten für die Miete eines Ersatzwagens während der Reparaturzeit.
- der Restwert des geschädigten Fahrzeugs auf dem Markt, ermittelt durch vergleichbare Angebote
- die merkantile Wertminderung: Sie gibt den Wertverlust des geschädigten Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach dem Unfall an.
- der Wiederbeschaffungswert: Dieser kalkuliert die Kosten für den Kauf eines vergleichbaren Autos auf dem aktuellen Gebrauchtwagenmarkt.
Kfz-Gutachten schreiben lassen: Erstellung und Rechnung
Nach der Bestellung des Kfz-Gutachtens, die auch online möglich ist, untersucht der Gutachter das Fahrzeug und dokumentiert alle Schäden mithilfe seiner Aufzeichnungen und Fotos. Auf dieser Grundlage erstellt er unter Einbeziehung aller relevanten Fahrzeug-, Unfall- und Marktinformationen das Gutachten.
Hat sich der Geschädigte ein Kfz-Gutachten schreiben lassen, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten tragen, ebenso wie die möglichen Anwaltskosten. Doch in der Regel wird die Rechnung des Gutachters (samt Mehrwertsteuer, Telefon-, EDV-, und Fahrtkosten, Porto) zunächst an den Anspruchsteller übersandt. Dieser bezahlt sie im Voraus und kann sich anschließend die Kosten mit der Schadensersatzforderung von der Versicherung des Unfallverursachers erstatten lassen. Manche Gutachter bieten zudem dem Geschädigten an, eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen; In diesem Fall muss keine Vorauszahlung geleistet werden.
Für alle weiteren Fragen rund um das Thema Schäden und Versicherung nach dem Unfall steht der Kfz-Gutachter dem Geschädigten gerne zur Verfügung. Die meisten Gutachter erstellen übrigens auch Wertgutachten für Nicht-Unfall-Fahrzeuge oder bieten eine kostenlose Beweissicherung gerade bei ungeklärter Schuldfrage an. Ein weiteres Angebot sind Verkehrswertgutachten.