Egal ob im Gerichtssaal, in der Werkstatt oder in der eigenen Immobilie: Sachverständige erstellen für Sie unabhängige Gutachten, um im Zweifel über einen Sachverhalt oder bei einem Rechtsstreit mit einer qualifizierten Einschätzung Klarheit zu verschaffen. Dazu gehört jedoch noch mehr als fachliche Kompetenz.
Sachverständige sind Personen, die beispielsweise in den Bereichen Wissenschaft oder Technik tiefgehende Kenntnisse und Erfahrung mitbringen, die sie zumeist durch eine Fachausbildung und Ausübung des entsprechenden Berufes erlangt haben. Eine sachverständige Person kann sich zum Gutachter qualifizieren, um Sachverhalte inspizieren und dokumentieren zu können. Gutachten werden besonders im Streitfall zwischen zwei oder mehr Parteien nötig, beim dem eine Entscheidung getroffen werden soll. Ein Sachverständigengutachten wird aber auch erstellt, wenn der Zustand eines Gegenstandes vorsorglich geprüft werden soll, um den Wert oder die Sicherheit desselben einzuschätzen.
Wer darf Sachverständigengutachten erstellen?
Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt: Im Handwerksbereich kann sich jeder als Sachverständiger bezeichnen und Gutachten erstellen, der eine entsprechende Ausbildung und mehrere Jahre Berufserfahrung in seinem Fachgebiet nachweisen kann. Durch Weiterbildungen, den Meistertitel oder ein Hochschulstudium können sich Handwerker dann eine Reputation aufbauen. Solche freien und allgemein anerkannten Sachverständigen können unter bestimmten Voraussetzungen Sachverständigenberufsverbänden beitreten. Sie können privat engagiert werden, um beispielsweise ein Wertgutachten zu erstellen, werden aber nur selten für gerichtliche Verfahren beauftragt.
Als „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ darf sich allerdings nicht jeder ausweisen – nur Experten, die staatlich anerkannt wurden. Um Gerichten, Behörden und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen, müssen öffentlich bestellte Gutachter einen Eid leisten um zu versichern, dass sie immer objektiv, unparteiisch und unabhängig bleiben werden. Sachverständige werden für nicht mehr als fünf Jahre bestellt, und müssen sich vor und während dieser Zeit mehreren Überprüfungsverfahren unterziehen.
Staatlich anerkannte Sachverständige (saSV) stehen unter Aufsicht des Staates und führen ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig aus. Um von Landesbehörden, Architekten- oder Ingenieurkammern anerkannt zu werden, müssen die Sachverständigen den notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen entsprechen. SaSV werden dann von Bauherren beauftragt, beispielsweise in den Bereichen „Prüfung des Brandschutzes“ oder „Schall- und Wärmeschutz“ Sachverständigengutachten zu erstellen.
Als Sachverständiger kann man sich auch zertifizieren lassen, um sowohl Privat- als auch Gerichtsgutachten durchführen zu können. Die am weitesten verbreitete, international anerkannte Zertifikation ist die nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Das Zertifikat ist auf fünf Jahre befristet. Sachverständige mit dieser Qualifikation müssen ihren Wissensstand regelmäßig nachweisen.
Einen Sachverständigen zurate ziehen
Wenn eine Tatsache unabhängig überprüft werden soll und dafür ein Beweisbeschluss erlassen wird, muss ein Sachverständigengutachten erstellt werden. Alle Arten von Auseinandersetzungen können mithilfe eines professionellen Gutachtens gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden. Bei Schaden, Mängeln und Havarien werden das Ausmaß und die zu erwartenden Kosten beurteilt. Auf Wunsch kann mittels eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens die Schadensursache ermittelt werden. Solche Gutachten werden auch im Internet angeboten, sind dann aber nicht rechtskräftig und nur für eine zweite Meinung geeignet.
Gutachter schätzen außerdem den Wert eines Unternehmens, Grundstücks oder einer anderen Sache. Lassen Sie beispielsweise ein Immobiliengutachten schreiben, wird Ihnen der Sachverständige Informationen zu möglichen Baumängeln, Schadensursachen und dem Wert des Gegenstands geben können.
Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachten unterscheiden sich je nach Auftrag: Wenn Sie einen Experten privat engagieren, tragen Sie in der Regel sein Honorar. Weil es im privaten Bereich keine Gebühren- oder Honorarordnung gibt, sind die Kosten vom Sachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens sowie den besonderen Umständen des Falles abhängig. Deshalb kann sich der Stundenlohn auf 50 bis 150 Euro belaufen. Bei Gerichtsgutachten dagegen, bei denen das Gericht der Auftraggeber ist, gilt das „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz“. Dieses dient der Ermittlung der Honorarhöhe je nach Stunden und Sachgebiet, die später in die Prozesskosten einfließt. Sachverständige im Auftrag eines Gerichts haben damit Stundensätze zwischen 50 und 125 Euro, wobei zusätzliche Kosten für Reisen, Übernachtung, Fotografien und so weiter unabhängig davon erstattet werden.