Gutachter.org Icon
Schimmel-Gutachten

Mietminderung bei Schimmel: Was Sie als Mieter beachten sollten!

Gutachter.org Team
Verfasst von Gutachter.org Team
Zuletzt aktualisiert: 05. November 2019
Lesedauer: 3 Minuten

Schimmel in der Wohnung ist leider keine Seltenheit. Vor allem nach der Fenstersanierung in Altbauten tritt dieses Problem häufig auf . Oftmals kommt es dann zu Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, wenn es um die Frage der Verantwortung und die Mietminderung bei Schimmel geht.

Schimmel wird rechtlich als Mangel der Mietsache gewertet. Mietminderungen können Sie als Mieter dann einfordern, wenn der Schimmel durch Mängel oder Schäden am Haus verursacht wurde. In der Praxis kommt es deshalb oft zu rechtlichen Ausein-andersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Auf Gutachter.org erfahren Sie alles zum Thema Mietminderung bei Schimmel, wie Sie dem Vorbeugen können, und wie sie im Falle der Schimmelbildung am besten vorgehen.

Die Ursachen für Schimmelbildung

Häufig tritt Schimmel in der Wohnung oder an Häusern auf, die Bauschäden ausweisen, wie undichtes Mauerwerk oder schlecht verarbeitete Stellen im Dach. Auch eine schlechte Wärmedämmung des gesamten Hauses ist oft die Ursache für Schimmelbefall. Sind diese beiden Möglichkeiten nicht die Ursache, könnte falsches Lüften und Heizen der Grund für den Schimmel sein.

Mietminderung bei Schimmel: So handeln Sie richtig!

Falls Sie Schimmel in Ihrer Mietwohnung entdecken, sollten Sie jedem Fall sofort Kontakt zu Ihrem Vermieter aufnehmen. Auf keinen Fall dürfen Sie selbstständig versuchen, den Schimmel zu beseitigen. Im zweiten Schritt sollte ein Schimmelgutachten erstellt werden, das genau Auskunft über die Schädlichkeit des Schimmels gibt und die Art und das Ausmaß des Schimmels gemessen wird. Darüber hinaus sollte das Gutachten die Ursache klären, damit die Frage der Schadensübernahme geklärt werden kann. Davon ausgehend kann er genau die Schadenhöhe und die richtige Vorgehensweise bestimmen.

Bis zur vollständigen Sanierung des betroffenen Bereichs hat jeder Mieter Anspruch auf Mietminderung wegen Schimmels, solang er ihn nicht zu verantworten hat. Im Internet finden sich Mietminderungstabellen für Schimmel. Diese Tabellen sind inoffizielle Sammlungen von Gerichtsurteilen, die aufzeigen, in welcher Höhe die Minderung der Kaltmiete im Falle eines Mietmangels angemessen ist. Die in der Mietminderungstabelle angegebenen Prozentwerte sind Richtwerte, die je nach Schwere des Mangels und sonstigen Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall variieren können. Insofern bietet eine Mietminderungstabelle lediglich eine erste Orientierung bei der Feststellung, wie hoch eine Mietminderung im konkreten Einzelfall ausfallen kann. Hilfreich bei der Feststellung, ob eine Mietminderung grundsätzlich in Betracht kommt und Auskunft über die angemessene Höhe können Sie bei Mietervereinen, Gutachter oder Rechtsanwälten erhalten.

Fazit

Schimmel in der Wohnung gehört zu den Hauptproblemen von Mietern, da er sowohl gesundheitsschädigend sein kann und oftmals zu Streitigkeiten mit dem Vermieter führt.
Finden Sie Schimmel in Ihrer Wohnung, sollten Sie immer sofort Ihren Vermieter in Kenntnis setzen und ihn Auffordern den Befall zu entfernen. Der Vermieter trägt dafür die Verantwortung, wenn der Schimmel durch Mängel am Mauerwerk oder der Dämmung verursacht wurde. Falls Uneinigkeiten entstehen, sollte ein Gutachter den Schimmel und die betroffenen Stellen untersuchen, um der Ursache auf den Grund gehen zu können. In der Zeit, bis zur vollständigen Sanierung, kann der Vermieter eine Mietminderung wegen Schimmel einfordern. Die Höhe hängt jeweils vom Schadensausmaß ab. Auf Gutachter.org finden Sie für diese Angelegenheiten einen Fachmann ganz in Ihrer Nähe.

Über unsere*n Autor*in
Gutachter.org Team
Gutachter.org ist das Branchenverzeichnis für alle Arten von Gutachtern und Sachverständigen. Die Redaktion von Gutachter.org erstellt regelmäßig Ratgeber und gibt Tipps zu Gutachter-Themen: von Immobilien- und Baugutachten über Schimmel- und Brandschutzfragen bis hin zu Kfz-Gutachten.