Schimmelbildung ist nicht nur unhygienisch, sie gefährdet auch die Gesundheit. Wie Sie sich bei der Schadensbehebung sowie der Suche nach dem Schuldigen verhalten sollten, erfahren Sie auf Gutachter.org
Schimmelbildung kann unterschiedliche Ursachen haben. Von falschem Lüft- beziehungsweise Heizverhalten (zum Beispiel eine zu geringe Heizung-Vorlauftemperatur), über Baumängel bis hin zu einer unzureichenden Wärmedämmung reicht hier die Palette. In gravierenden Fällen sollte die Einschaltung eines Gutachters in Erwägung gezogen werden, allerdings müssen Sie zunächst den Vermieter informieren und Ihn um eine Stellungnahme bitten, da bei Schimmelbefall dem Mieter eine Minderung des Mietzinses zusteht.
Bei starker Schimmelbildung ist ein Gutachten wertvoll
Bevor rechtliche Schritte eigneleitet werden, sollte der Vermieter postalisch via Einschreiben-Rückschreiben, Einschreiben-Einwurf oder Einschreiben aufgefordert werden, die Zustände zu beheben. Reagiert dieser nicht, kann eine Klage in Erwägung gezogen werden, da dem Mieter rechtlich eine Mietminderung bei Schimmel zusteht. Im Wege der vorprozessualen Beweissicherung ist die Erstellung eines Gutachtens dringend zu empfehlen, denn ein derartiges Schimmel-Gutachten verbessert die Chancen vor Gericht erheblich. Es geht auch um Einiges, denn wenn das Gericht ein Verschulden des Vermieters an der Schimmelplage feststellt, muss dieser den Schimmel beseitigen, dem Mieter eine Mietminderung gewähren sowie die Kosten des Prozesses übernehmen. Das Gericht kann darüber hinaus eine Kostenübernahme des Vermieters für die erstellten Gutachten anordnen.
5 Punkte, die beachtet werden sollten, wenn ein Gutachter beauftragt wird
– bei Schimmel in der Wohnung durch Verschulden des Vermieters hat der Mieter Anrecht auf eine Herabsetzung der monatlichen Miete. Die Höhe der Mietminderung bei Schimmel wird entweder durch gütliche Einigung zwischen Mieter und Vermieter oder durch einen gerichtlichen Entscheid bestimmt. Trifft den Mieter das Verschulden – etwa durch Einstellen einer zu geringen Heizung-Vorlauftemperatur – so hat dieser auch für den Schaden aufzukommen.
– der Vermieter ist postalisch via Einschreiben-Einwurf oder Einschreiben-Rückschein von der Sachlage in Kenntnis zu setzen. Bleibt dieser Schritt erfolglos, kann eine gerichtliche Klage erwogen werden.
– zur gerichtlichen Klärung der Verschuldensfrage ist das Gutachten eines Sachverständigen von allergrößtem Wert.
– die Miete sollte keinesfalls eigenmächtig gekürzt werden, denn die diesbezügliche Rechtslage hat sich 2012 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes verschlechtert.
– sachdienliche Beweise (Fotos, Rechnungen über Wärmedämmungsmaßnahmen etc.) sollten unbedingt aufbewahrt und Gutachter beziehungsweise Gericht zur Verfügung gestellt werden.
Welchen Aufgabenbereich hat ein Gutachter und welche Kosten entstehen?
Die Aufgabe des Gutachters besteht zunächst darin, den Schimmelbefall zu festzuhalten. Im Gutachten wird Umfang und Schwere des durch die Schimmelbildung entstandenen Schadens dokumentiert. Oftmals werden auch – sofern möglich – Wege zur Beseitigung der Schimmelbelastung aufgezeigt. Im eigenen Interesse sollten Sie darauf achten, dass dem Gutachter alle Räumlichkeiten zugänglich sind, auch ist es sachdienlich, Unterlagen über Alter und Zustand des Gebäudes sowie die Heizanlage vorzubereiten. Gutachter verlangen in der Regel zwischen 70 und 200 Euro pro Stunde. Grundsätzlich sind die Kosten für das Gutachten vom Auftraggeber – in der Regel der Mieter – selbst zu tragen. Teilweise kann das Gericht eine Kostenübernahme des Vermieters anordnen.
Fazit