Ein Schadensgutachten kann in vielen Fällen geschrieben werden, beispielsweise, nach einem Autounfall oder wenn Schäden am Haus oder in der Wohnung entstanden sind. Grundsätzlich ist ein Schadensgutachten dazu gedacht, eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu klären oder eine Schadensregulierung durch die Versicherung zu gewährleisten.
In manchen Fällen ist es empfehlenswert, ein Gutachten schreiben zu lassen, etwa wenn nach einem Autounfall Schäden auftreten, die äußerlich nicht zu erkennen sind. Dadurch wird eine zeitnahe Regulierung durch die Versicherung gewährleistet und Sie sind bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Ein Schadensgutachten schreiben zu lassen, kann also bares Geld sparen.
Wie schreibt ein Gutachter ein Schadensgutachten für Gebäude?
Ein Gutachter schreibt in ein Schadensgutachten folgende Punkte:
- Eine Beurteilung des Schadens: Wie schwierig ist es, den Schaden zu beheben? Wie hoch ist der Wert des beschädigten Gegenstands? Ist durch den entstandenen Schaden eine akute Gefahr für Leib und Leben oder für daraus folgende Schäden entstanden?
- Die ermittelte Schadensursache: Dazu werden, je nach Schaden, Geschädigter, Schädiger und Zeugen befragt; zusätzlich fließt dazu die Plausibilität ein, die durch den Gutachter festgestellt wird.
- Abschließend wird die Schadenshöhe mit Möglichkeiten der Schadensbeseitigung protokolliert.
Das Schadensgutachten bei Gebäuden wird in der Regel bei Schäden geschrieben, die in das Ressort der Sach-, Hausrat-, Kasko-, oder Haftpflichtversicherung fallen. In seltenen Fällen macht es Sinn, zusätzlich zum Schadensgutachten ein Brandschutzgutachten erstellen zu lassen, beispielsweise wenn auf Ihrem Grundstück ein Feuer ausgebrochen und auf andere Gebäude übergesprungen ist. Mit einem Brandschutzgutachten können Sie nachweisen, dass Sie den Vorschriften Folge geleistet haben.
Wie schreibt ein Gutachter ein Schadensgutachten für ein Fahrzeug?
Ein Schadensgutachten für Fahrzeuge wird in der Regel vom Geschädigten in Auftrag gegeben und von einem unabhängigen Gutachter geschrieben. Haben Sie bereits früher ein Kfz-Gutachten anlegen lassen, wird dieses im Schadensgutachten berücksichtigt. Der Gutachter sucht am Fahrzeug nach Schäden, die unmittelbar durch den Unfall entstanden sind, und listet diese auf. Daraus berechnen sich einige Werte, die in das Gutachten übertragen werden:
- Die Höhe des Unfallschadens, aus denen die Reparaturkosten resultieren: Übersteigen diese den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Gesetzt dem Fall, dass eine Reparatur mehr als 130% des Wiederbeschaffungswerts kostet, wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der Versicherung erstattet.
- Restwert des Fahrzeugs
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in vergleichbarem Zustand ohne Unfallschäden
- Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall
Es liegt im Ermessen des Geschädigten, entweder die Reparaturrechnung direkt an die Versicherung zu senden oder ein Gutachten erstellen zu lassen, auf dessen Basis die Reparaturkosten erstattet werden. Der Unterschied ist dabei, dass Sie nach einem Gutachten nicht unbedingt eine Reparatur durchführen lassen müssen und trotzdem das Geld erhalten. Beispiele für ein Schadensgutachten finden Sie auf dieser Website.
Alternativ ist es auch möglich, die Regulierung des Schadens über ein sogenanntes Schiedsgutachten zu regeln, welches ebenfalls von einem Gutachter erstellt wird.
Was kostet es, ein Schadensgutachten schreiben zu lassen?
Die Kosten für ein Schadensgutachten richten sich nach den Reparaturkosten. In der Regel übernehmen die Versicherung die Kosten für ein Schadensgutachten, es sei denn, es handelt sich bei dem Schaden um eine sogenannte Bagatelle, die in der Schadenshöhe unter 750€ liegt. Viele Gutachter verzichten allerdings aus Kulanz auf eine Bezahlung, wenn Sie eine Bagatelle begutachten, um den Geschädigten nicht zusätzlich zu belasten.