Schimmelbefall ist ein Qual. Zumeist versucht man selber vergeblich, dem Befall mit überlieferten Hausmittelchen und teilweise hochgiftigen Schimmelentfernern Herr zu werden. Erst ein Gutachter leitet oftmals eine erfolgreiche Bekämpfung ein.
Schimmelbefall ist ein Problem, das in den eigenen vier Wänden großen Ärger machen kann. Die Ursachen hierfür könnten nicht unterschiedlicher sein: Mängel oder Schäden der Bausubstanz, eine schlechte Isolierung und eine hohe Luftfeuchtigkeit angesichts fehlender Luftzirkulation. Beeinträchtigungen des eigenen Wohlbefindens oder auch schwere gesundheitliche Schäden sind die Folge bei dauerhaftem Kontakt im eigenen Lebensraum. Daher ist in vielen Fällen auch ein Gutachter bei Schimmel an der Bausubstanz gefragt, um Ursachen und Gegenmaßnahmen bestimmen zu können. Lesen Sie daher im Folgenden auf Gutachter.org, welche Vorteile eine kompetente Analyse durch den Fachmann mit sich bringt.
Schimmelbefall kann überall erfolgen
Infolge der Anpassungsfähigkeit und der unterschiedlichen Arten von Schimmel kann es an sämtlichen Orten der eigenen vier Wände zum Schimmelpilzbefall kommen. Ein Gutachter wird bei Schimmel daher immer einen professionellen Vorschlag für die Beseitigung einbringen.
- Bei Schimmel in der Wohnung werden die Verbreitungsgebiete analysiert, um festzustellen, ob beispielsweise die Nähe der Möbel zur Außenwand oder undichte Stellen in der Wohnung für den Schimmelbefall verantwortlich sind.
- Bei Schimmel im Bad werden stets die Umstände mit einbezogen, die zum Schimmelbefall führten. Lüftungsmöglichkeiten, um eine gesteigerte Zirkulation zu bewirken, werden daher bei der Betrachtung der Gesamtsituation mit berücksichtigt, da Feuchtigkeit an diesem Ort ein Hauptgrund für das Wachstum von Schimmel ist.
Zudem wird von einem Gutachter eine angemessene Prophylaxe vor zukünftigem Wiederauftreten angestrebt.
Mietminderung ist bei Schimmelbefall kein Regelfall
Ein Gutachter hilft dabei zu klären, ob eine Mitminderung bei Schimmel angemessen ist. Denn oft hat man bei der Entdeckung der Flecken auf den Wänden nur den Gedanken im Kopf, dass einem eigentlich mehrere Prozent Mietminderung zustehen. So einfach ist die Angelegenheit jedoch nicht, da dem Mieter in einigen Fällen selber die Verantwortung für den Schimmelbefall zugeschrieben werden. Bei falschem Lüftungs- und Heizverhalten besteht beispielsweise diese Möglichkeit. Daher hilft es, den Schimmelbefall begutachten zu lassen, um in berechtigten Fällen eine auf kompetenter Meinung beruhende Mietminderung einzufordern. So werden in der Folge unnötige Streitereien zwischen Mietern und Vermietern vermieden.
Fazit